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FFA – Referenzverleihförderung

KategorieFilmförderung01febGanztägigFFA – ReferenzverleihförderungFörderebene: Bundesweit | Summe: variiert | Einreichfrist: laufend AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichVerleihArt der ProuduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: abhängig von den erzielten Referenzpunkten (automatische Förderung)

🗓️ Antragsfrist: gemäß Veröffentlichung der FFA-Referenztermine

👥 Antragsberechtigt: gewerbliche Verleihunternehmen mit Verleihlizenz


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Referenzverleihförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt Verleihunternehmen, die mit der Auswertung deutscher Filme im Kino besondere Erfolge erzielt haben.

Die Förderung erfolgt automatisch auf Basis der erzielten Referenzpunkte, die aus Besucherzahlen, Kinopreisen und Festivalteilnahmen generiert werden.


IM DETAIL

  • Ziel: Stärkung der Auswertung erfolgreicher deutscher Filme im Kinomarkt.

  • Grundlage: Punktevergabe nach Besucherzahlen (Inlandsstarts), Programmkinopreisen und internationalen Festivalteilnahmen.

  • Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Die Förderung steht ausschließlich dem Verleih des jeweiligen Films zu.

  • Die Mittel müssen innerhalb von zwei Jahren für den Verleih eines neuen deutschen Films eingesetzt werden.

  • Eine Übertragung an andere Unternehmen ist nicht möglich.


FÖRDERBARE MASSNAHMEN

• Herausbringung eines neuen deutschen Films (Marketing, PR, DCP, Kopien)

• Maßnahmen zur Publikumsentwicklung und kulturellen Vermittlung

• Herstellung von barrierefreien Fassungen

• Nachhaltige und inklusive Verleihstrategien


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Die Förderung basiert auf einem Referenzpunktesystem:

    • Punkte für Besucherzahlen (gewichtete Multiplikation)

    • Zusätzliche Punkte für Preise und Festivals

  • Filme müssen eine FFA-Verleihnummer besitzen.

  • Referenzmittel können nur für deutsche Filme verwendet werden.

  • Die Zuerkennung erfolgt durch die FFA automatisch, kein Juryverfahren.

  • Der geförderte Folgefilm muss innerhalb von 24 Monaten starten.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Antrag auf Zuerkennung der Referenzverleihförderung (online über das FFA-Portal)

  • Nachweis über Verleihrechte

  • Angaben zum Filmstart, Besucherzahlen, Festivalteilnahmen, Auszeichnungen

  • Kosten- und Verwendungsplan für den neuen Film

  • Nachweis über Einsatz der Mittel innerhalb der Frist


KONTAKT

Filmförderungsanstalt (FFA)

Team Referenzverleihförderung

📍 Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin

📧 verleih@ffa.de

📞 +49 30 27577-0

🌐 www.ffa.de/zuerkennung-referenzverleihfoerderung.html

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