💰 Fördersumme: bis zu 50.000 € (Zuschuss)
🗓️ Antragsfrist: laufend (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Verleiherinnen, in Einzelfällen Produzentinnen oder Regisseur*innen (eigene Projekte)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Förderung „Besondere Maßnahmen“ der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt Projekte, die dazu beitragen, bestehende Märkte zu erweitern oder neue Zielgruppen und Vertriebswege zu erschließen.
Gefördert werden Festivalpräsentationen, Untertitelungen, Grundausstattungen (z. B. Kinostart mit Kinotour) sowie innovative Auswertungsformen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 50.000 € betragen.
Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.
IM DETAIL
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Ziel der Förderung ist die Steigerung der Sichtbarkeit von Filmen, die bereits von der MOIN Filmförderung in der Produktion unterstützt wurden.
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Förderung richtet sich an Projekte, die filmwirtschaftlich und kulturell relevant für Hamburg oder Schleswig-Holstein sind.
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Gefördert werden ausschließlich externe Kosten (z. B. Dienstleister, Untertitelung, Werbung, Technik).
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Förderentscheidungen trifft die Geschäftsführung der MOIN Filmförderung, Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen.
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Zuschussauszahlung: in der Regel 90 % nach Vertragsabschluss, 10 % nach Abschlussbericht.
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Eigenanteil: Antragstellende müssen einen angemessenen Eigenanteil leisten.
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Ökologische Nachhaltigkeit: Eine Entsprechungserklärung zur nachhaltigen Durchführung der Maßnahme ist beizufügen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Festivalpräsentationen: Werbe- & Pressearbeit, Trailer, Kurier- & Versandkosten, Prüfgebühren
• Untertitelung: Übersetzungs- & Untertitelungskosten, Transport, Ausspielung, Prüfgebühren
• Grundausstattung (Kinotour): Pressearbeit, Trailer, Reisekosten, Werbemaßnahmen, Prüfgebühren
• Innovative Auswertungsformen: Werbung, Pressearbeit, technische Umsetzung, alternative Vertriebsformen
ANERKENNUNGSFÄHIGE KOSTEN
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Nur externe, projektbezogene Kosten
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Kosten müssen marktüblich und netto kalkuliert werden (MwSt. nur, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist)
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Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
📄 Allgemein:
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Kurze Projektbeschreibung (max. 5.000 Zeichen)
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Detailliertes Auswertungskonzept (Zielgruppe, Relevanz, Alleinstellungsmerkmal)
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Arbeitsbiografie (max. 1 Seite)
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Sichtungsmaterial (Streaming-Link)
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Nachweis der Verwertungsrechte
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Kostenzusammenfassung mit Regionaleffekten (getrennt nach Hamburg, Schleswig-Holstein und ggf. anderen Bundesländern)
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Finanzierungsplan mit erkennbarer Finanzierungsstruktur
📄 Zusätzlich:
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Antragstellung nur nach Beratungsgespräch möglich
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Antrag digital über die MOIN-Antragsdatenbank
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Abweichungen von beantragten Maßnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung
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Förderzusage gilt befristet, Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden
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Auf allen geförderten Materialien ist der Förderhinweis der MOIN Filmförderung anzubringen
KONTAKT
Mathieu Dolenc
Dokumentarfilm und Auswertung: Verleih, Besondere Maßnahmen (Langfilm)
📧 dolenc@moin-filmfoerderung.de
📞 +49 40 398 37 – 236
🌐 moin-filmfoerderung.de/foerderung/foerderarten/besondere-massnahmen