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This is a repeating event1. November 2025 0:001. januar 2026 0:00
Kinoinvestitionsprogramm
Infos
💰 Fördersumme: 100.000 € 🗓️ Antragsfristen: laufend 👥 Antragsberechtigt: Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen
Infos
💰 Fördersumme: 100.000 €
🗓️ Antragsfristen: laufend
👥 Antragsberechtigt: Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Mit dem Kinoinvestitionsprogramm „Film Ab!“ unterstützt die MV Filmförderung Kinobetreiber*innen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Modernisierung und Optimierung ihrer Kinos. Ziel ist es, die Kinoinfrastruktur im Land nachhaltig zu stärken und die Sichtbarkeit des deutschen und europäischen Kinofilms zu erhöhen.
IM DETAIL
Besonders gefördert werden Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz, wie beispielsweise moderne Belüftungssysteme mit geeigneten Filteranlagen. Darüber hinaus unterstützt das Programm zukunftsorientierte Investitionen, die die Attraktivität der Kinos bei der Wiedereröffnung und im weiteren Betrieb erhöhen, wie etwa digitale Projektions- und Tontechnik. Außerdem fördert es die Umsetzung zeitgemäßer Standards für Barrierefreiheit und die Anschaffung klimaneutraler Technologien, um den digitalen Wandel voranzutreiben.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Rückzahlung:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, es gibt also keine Rückzahlungsverpflichtung.
Darlehen:
Es werden keine Darlehen vergeben; die Unterstützung erfolgt ausschließlich in Form von Zuschüssen.
Eigenanteil:
Die Zuschusshöhe beträgt:
• 80 % der förderfähigen Kosten für gewerbliche Kinos bzw. Antragsteller:innen.
• 90 % der förderfähigen Kosten für nichtgewerbliche Kinos bzw. Antragsteller:innen.
Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal oder 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos mit zwei oder mehr Sälen, insgesamt jedoch höchstens 100.000 Euro pro Kino.
Fördervoraussetzungen:
Förderungen von mehr als 30.000 Euro werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (insbesondere durch die Filmförderungsanstalt, FFA) nicht möglich sind.
Ko-Finanzierungsanteil:
Für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos können förderfähige Kosten als Ko-Finanzierungsanteil zum Zukunftsprogramm Kino der FFA bis zu einem Anteil von 90 % gefördert werden, abzüglich des Anteils der FFA, jedoch höchstens 60.000 Euro.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Modernisierung von Kinos
• Wiedereröffnung von Kinos
• digitale Projektions- und Tontechnik
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Förderanträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen sind postalisch an die MV Filmförderung zu richten:
MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
KONTAKT
📍 MV Filmförderung GmbH
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
📧 l.claudi@mv-filmfoerderung.de
📞 49 385 / 595 87 493
🌐 https://www.mv-filmfoerderung.de/filmfoerderung/weitere-unterstuetzung/kinoinvestitionsprogramm/
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