Kulturelle Filmförderung

KategorieFilmförderung01mär7:007:00Kulturelle FilmförderungFörderebene: Regional | Summe: variiert | Antragsdeadline: tba AnbieterSächsische Landesmedienanstalt (SLM)BereichProduktionArt der ProuduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Kinderfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,SpielfilmRegionSachsen

Infos

💰 Fördersumme:
🗓️ Antragsfristen: laufend
👥 Antragsberechtigt: private Film- und Fernsehproduktionsunternehmen mit Hauptsitz in Sachsen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Kleine und mittlere Unternehmen der sächsischen Filmwirtschaft im Bereich Film- und TV-Produktionen werden gefördert. Zwischen 2005 und 2024 entstanden dabei 240 Dokumentar-, Kurz- und Animationsfilme, die von der SLM mit insgesamt etwa 2,8 Millionen Euro unterstützt wurden. Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM rd. 100.000 Euro zur Verfügung. Es werden vorallem junge und erfahrene Nachwuchstalente gefördert.


IM DETAIL

Die Förderung erfolgt gemäß § 28 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, das der SLM eine zusätzliche kulturelle Filmförderung ermöglicht. Die Kriterien für die Förderung sind in der Förderrichtlinie der SLM festgelegt.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

– den Nachwuchs in der sächsischen Medienlandschaft zu fördern oder abzusichern
– gefördert werden können: innovative Programme, Formate oder Entwicklungen in der Mediengestaltung, wenn mindestens ein sächsischer TV-Sender den fertigen Film in seinem Programm ausstrahlen wird
– kulturelle Filmprojekte ergänzend zu anderweitiger Förderung


FÖRDERBEDINGUNGEN

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Fehlbedarfs-, Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung.

Die SLM fördert maximal 35 % der Gesamtkosten bzw. maximal 50 % der Gesamtkosten, wenn eine Koproduktion mit einem sächsischen TV-Veranstalter vorliegt.

Rückzahlung:
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, daher sind keine Rückzahlungsverpflichtungen festgelegt.

Darlehen:
Es werden keine Darlehen vergeben; die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss bereitgestellt.

Eigenanteil:
Der Zuwendungsempfänger soll angemessen an der Finanzierung der Fördermaßnahmen beteiligt werden. Die Höhe des erforderlichen Eigenanteils wird durch eine umfassende Analyse aller förderungsrelevanten Faktoren bestimmt.
Bei einer Förderung, die von der Einwerbung von Drittmitteln abhängig ist, kann die SLM festlegen, dass bei einer Kürzung der Mittel durch einen Drittmittelgeber auch die Fördermittel der SLM entsprechend reduziert werden.

Zusätzliche Hinweise:
Die Zuschüsse müssen den Vorgaben zur angemessenen Mittelverwendung entsprechen, und nicht förderfähige Kosten, wie Pauschalen, Fahrt- und Übernachtungskosten über den zulässigen Betrag und Projektkosten, die die festgelegten Höchstgrenzen überschreiten, sind ausgenommen.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

– Name und Anschrift des Antragstellers mit dem Nachweis des Eintrags in amtliche Register,
– Beschreibung der zu fördernden Anlagen und Geräte, Projekte oder Maßnahmen sowie nicht projektbezogener Ausgaben des Zuwendungsempfängers,
– detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der hinsichtlich der geplanten Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist und den Eigenanteil darstellt sowie die angesetzten Einnahmen nachweist,
– Liste der voraussichtlichen Liefer- und Leistungstermine,
– Erklärung, dass die laufenden Kosten noch nicht verausgabt sind bzw. mit der Investition oder mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde,
– Erklärung, ob allgemein oder für das Vorhaben eine Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß § 15 des Umsatzsteuergesetzes besteht.


KONTAKT

📍 Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig

📧 Ulrike.Meyer-Winkelmann@slm-online.de
📧 Saskia.Albert-Hauck@slm-online.de
📞 0341 2259-150
📞 0341 2259-151
🌐 https://www.slm-online.de/foerderung-und-programm/foerderung/filmfoerderung

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