Nordlichter Fernsehfilme

KategorieFilmförderung15mai8:598:59Nordlichter FernsehfilmeFörderebene: Regional | Summe: 1.150.000€ | Antragsdeadline: 15.05.2025 AnbieterMOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-HolsteinBereichDrehbuch,Produktion,RegieArt der ProuduktionDokumentarfilm,Kinderfilm,SpielfilmRegionHamburg & Schleswig-Holstein

Infos

💰 Fördersumme: 1.150.000€
🗓️ Antragsdeadline: 01.04.2025 – 15.05.2025

👥 Antragsberechtigt: Nachwuchsfilmemacher*innen, mindestens zwei Kreative (Autor*innen, Regisseur*innen oder Produzent*innen), aus Norddeutschland oder mit Wohnsitz in den Regionen Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (MOIN) und die nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen GmbH (nordmedia) haben gemeinsam das Förderprogramm NORDLICHTER für Filmtalente ins Leben gerufen. Seit 2014 wurden zahlreiche Debütfilme und Mini-Serien gefördert.

Das Programm bietet Autorinnen, Autoren, Regisseurinnen, Regisseuren und Produzierenden mit einer markanten eigenen Stimme die Möglichkeit, ihre Projekte in Zusammenarbeit mit den Förderinstitutionen und dem NDR schnell umzusetzen. Dabei werden 95% der Produktionskosten von den beteiligten Institutionen übernommen. Die entstandenen Projekte erscheinen als “NORDLICHTER” im NDR-Fernsehen und in der ARD-Mediathek und können gegebenenfalls zuvor auf Festivals oder im Kino gezeigt werden.


IM DETAIL

  • Gesucht werden Geschichten, die idealerweise von ihrem Inhalt her motiviert sind und in Norddeutschland spielen
  • An den Projekten sollten mindestens zwei Kreative (Autorinnen, Autoren, Regisseurinnen oder Regisseure) beteiligt sein


FÖRDERBEREICHE

1. Abschlussfilm

  • Abschlussfilme von Hochschul-Absolventinnen und -Absolventen können nur gefördert werden, wenn sie von einem externen Produzenten umgesetzt werden

2. Erstlings- oder Zweitlingsfilm

  • Filmemacher*innen, die ihren ersten oder zweiten Spielfilm realisieren und somit als Nachwuchstalente gelten


FÖRDERBEDINGUNGEN

Förderung

Jedes Spielfilmprojekt erhält eine Unterstützung von 1.150.000 € netto. Diese Finanzierung setzt sich zusammen aus etwa 422.200 € brutto vom NDR sowie jeweils mindestens 377.000 € netto von nordmedia und MOIN.

Eigenanteil

Der Produzent oder die Produzentin ist verpflichtet, einen Eigenanteil von 5 % der anerkannten Herstellungskosten zur Finanzierung beizusteuern. Zu diesem Eigenanteil zählen eingesetzte Lizenzen, Garantiesummen, eigene Barmittel und Rückstellungen für Gagen sowie Sachleistungen. Senderlizenzen können bis zu 2,5 % der Herstellungskosten auf den Eigenanteil angerechnet werden.

Honorare

Es dürfen Honorarkosten für die Haushaltsstellen (HUs) in Höhe von 10 % sowie eine Produzentenvergütung von 5 % eingeplant werden. Ein Gewinn ist nicht kalkuliert.

Es ist wichtig, dass bei allen drei Institutionen dieselbe Kalkulation vorgelegt wird. Die Honorare sollten sowohl dem Nachwuchs-Charakter der Projekte und den damit verbundenen finanziellen Limitierungen gerecht werden als auch dem Anspruch der Mitwirkenden auf eine angemessene Bezahlung. Daher sollen die Gagen, soweit möglich, tarifkonform kalkuliert werden.

Wird die Produktion vom NDR in einem ARD-Primetime-Sendeplatz erstausgestrahlt, verständigt sich der NDR mit den Produzenten über eine marktübliche zusätzliche Vergütung. Solch ein Aufgeld sowie eventuelle zusätzliche Lizenzvergaben gelten in Bezug auf die Förderverträge als Erlöse.

Regionaleffekte

Die regionalen Effekte, die im Rahmen eines Projekts erbracht werden müssen, orientieren sich an den entsprechenden Richtlinien der beiden Förderungen. Nach vorheriger Absprache kann je nach Projekt eine flexible Gestaltung möglich sein.

Für jede Staffel der NORDLICHTER-Projekte wird eine ausgewogene Verteilung der regionalen Effekte auf die Förderregionen von nordmedia und MOIN angestrebt.

Rechte

  • Die Produzentin oder der Produzent hat das Recht zur Kino- und Festivalauswertung sowie zur Vermarktung der Produktion über TVoD
  • Die erste Ausstrahlung im Free-TV kann frühestens sechs Monate nach dem im Produktionsvertrag mit dem NDR festgelegten Termin für die technische Abnahme erfolgen und kann in einvernehmlicher Absprache zwischen dem NDR und der Produzentin bzw. dem Produzenten gegebenenfalls um maximal drei Monate verschoben werden
  • Der NDR beteiligt sich unter anderem mit einem Koproduktionsanteil an der Produktion und erwirbt gemäß den Richtlinien der beteiligten Filmförderungen die exklusiven Free-TV-Rechte für in der Regel fünf Jahre im deutschsprachigen Raum.
  • Darüber hinaus erhält der NDR das Recht, die Produktion für 180 Tage nach der Erstausstrahlung im Free-TV exklusiv in der ARD-Mediathek anzubieten


EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)

  • Videopitch (max. 3 Minuten) zur Stoffidee.
  • Exposé (max. 3 Seiten): Erkläre uns dein Projekt. Was zeichnet es aus? Und ist es schon entwickelt? Gibt es ein Treatment oder Drehbuch? (Diese Unterlagen werden ggf. nachgefordert)
  • Vita und Filmografie der Autor:innen, Produzent:innen und Regisseur:innen.
  • Angaben zu den Verfilmungs- und Auswertungsrechten am Stoff.
  • Erklärung, warum dein Film im Rahmen der NORDLICHTER entstehen muss


KONTAKT

MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg

Katharina Paul
Tel: 040 -398 37 235
📧 paul@moin-filmfoerderung.de

nordmedia – Film-und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH

Osterstr. 60, 30159 Hannover

Michal Honnens
Tel: 0511 12 34 5654
📧 m.honnens@nordmedia.de

NDR Fernsehen – Programmbereich Fiktion & Unterhaltung

Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg

Ira Neukirchen
Tel: 040 4156 -5146
📧 i.neukirchen@ndr.de

Lena Stracke
Tel: 040 4156 – 5772
📧 l.stracke@ndr.de

Frederik Keunecke (Produktionsleitung)
📞 040 – 4156 – 5709
📧f.keunecke@ndr.de

🌐 https://moin-filmfoerderung.de/pdfs/merkblatt-nordlichter

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