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This is a repeating event1. februar 20261. April 2026
Internationale Produktionsförderung (Kinofilme und Serien)
Infos
💰 Fördersumme: Darlehen: bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, max. 2 Mio. € Zuschuss (bei Antrag durch ausführende Produzent*innen): bis zu 20 % der in
Infos
💰 Fördersumme:
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Darlehen: bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, max. 2 Mio. €
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Zuschuss (bei Antrag durch ausführende Produzent*innen): bis zu 20 % der in Bayern anfallenden Kosten, max. 1 Mio. €
🗓️ Antragsfrist: laufend, Antragstellung jederzeit möglich (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen und ausführende Produzentinnen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Das Sonderprogramm Internationale Koproduktionen des FFF Bayern unterstützt die Herstellung von Kinofilmen und Serien, die für den internationalen Markt bestimmt und geeignet sind.
Gefördert werden Projekte mit bayerischer Beteiligung und einem hohen kreativen sowie produktionellen Anteil in Bayern.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der bayerischen Film- und Fernsehförderung entweder als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Zuschuss (bei Antrag durch ausführende Produzent*innen).
IM DETAIL
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Antragstellung jederzeit über das Onlineportal des FFF Bayern möglich
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Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Förderreferentin/dem Förderreferenten verpflichtend
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Entscheidungen werden durch den Sonderausschuss Internationale Produktionen getroffen (Zweidrittelmehrheit erforderlich)
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Entscheidung in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung
FÖRDERBARE MASSNAHMEN
• Herstellung internationaler Koproduktionen für Kino und Serien
• Projekte mit internationaler Finanzierung und Vertriebsstrategie
• Produktionen mit nicht-deutschsprachigem Koproduktionspartner
• Filme und Serien mit nachweislicher internationaler Auswertungsperspektive
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Kinofilme:
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Gesamtherstellungskosten mind. 5 Mio. €
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Mindestens ein Koproduktionspartner aus einem nicht-deutschsprachigen Land
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Deutscher Finanzierungsanteil mindestens 50 %
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Serien:
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Gesamtherstellungskosten pro Episode mind. 1,2 Mio. € (bei 60 Min. Länge) oder mind. 20.000 € pro Minute
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Deutscher Anteil mindestens 30 % oder mind. 5 Mio. €
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Bayerneffekt:
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Mindestens die Hälfte der Dreharbeiten oder digitalen Produktion muss in Bayern stattfinden
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Fördermittel müssen vollumfänglich in Bayern ausgegeben werden
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Förderquote:
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bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, max. 2 Mio. € (Darlehen)
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bei Zuschüssen (ausführende Produzent*innen): bis zu 20 % der bayerischen Herstellungskosten, max. 1 Mio. €
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Projektgröße: Projekte unter 500.000 € Herstellungskosten werden nicht gefördert
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Kreative Eigenleistung: Antragstellende müssen eine kreative und organisatorische Hauptrolle übernehmen
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Kumulierung: Nicht kombinierbar mit regulären FFF-Fördermitteln (außer FFF-Erfolgsdarlehen)
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlung erfolgt nach den Bestimmungen der FFF-Förderrichtlinien aus Verwertungserlösen
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Erfolgsdarlehen (Reinvestition zurückgeführter Mittel) ist im Sonderprogramm nicht möglich
ANTRAGSPROZESS
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Projektvorstellung bei der zuständigen Förderreferentin
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Einreichung über das Onlineportal
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Prüfung durch den Sonderausschuss Internationale Produktionen
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Förderentscheidung innerhalb von ca. 4 Wochen
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Abwicklung über die LfA Förderbank Bayern
KONTAKT
Internationale Kinofilme / Line Producer Digitale Bildgestaltung
Judith Erber
📧 judith.erber@fff-bayern.de 📞 089 544 602 12
Internationale Serien
Saskia Wagner
📧 saskia.wagner@fff-bayern.de 📞 089 544 602 11
🌐 fff-bayern.de/foerderbereiche/internationale-kinofilme-und-serien
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