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This is a repeating event31. januar 2027
Projektentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: variiert ab 50.000 € (Eigen-/Drittmittelanteil mind. 20 %) 🗓️ Antragsfristen: 31. Januar 2026 und 31. Juli 2026 – jeweils 12:00 Uhr MEZ (Beratungsgespräch vor
Infos
💰 Fördersumme: variiert ab 50.000 € (Eigen-/Drittmittelanteil mind. 20 %)
🗓️ Antragsfristen: 31. Januar 2026 und 31. Juli 2026 – jeweils 12:00 Uhr MEZ (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen, Vereine, Gruppen, Kommunen, Stiftungen (keine Privatpersonen)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unterstützt innovative, künstlerisch herausragende Projekte im internationalen Kontext.
Gefördert werden Vorhaben aus allen Sparten – Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater, Literatur, Film, Architektur, Neue Medien und Fotografie – die einen gesellschaftlich relevanten, internationalen und interdisziplinären Ansatz verfolgen.
Ziel ist es, kulturelle Entwicklungen von überregionaler oder internationaler Bedeutung zu fördern und neue künstlerische Impulse zu ermöglichen.
IM DETAIL
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Förderung erfolgt als anteilige Mitfinanzierung (Zuschuss)
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Antragssumme mindestens 50.000 €
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Mindestens 20 % Eigen- oder Drittmittel müssen gesichert sein
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Projekte müssen einen internationalen Bezug oder eine außergewöhnliche inhaltliche Bedeutung besitzen
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Entscheidungen basieren auf fachjuristischen Bewertungen (künstlerische Qualität, Relevanz, Wirkung)
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Anträge können ganzjährig eingereicht werden, Entscheidung durch die Jury erfolgt zweimal jährlich
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Produktion, Planung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Aufführungen, Symposien oder Diskursformaten
• Projekte mit internationaler Kooperation oder Vernetzung
• Kulturprojekte, die neue Formen des Austauschs und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen
• Vorhaben mit beteiligten Künstler*innen und Institutionen aus verschiedenen Ländern
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: anteilige Mitfinanzierung, abhängig vom Projektvolumen
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Mindestantragssumme: 50.000 €
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Eigen-/Drittmittelanteil: mindestens 20 % der Gesamtkosten
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Förderentscheidungen:
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bis 250.000 €: Vorstand nach Juryempfehlung
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ab 250.000 €: Stiftungsrat auf Basis der Jurybewertung
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Projektbeginn: erst nach der Jurysitzung (Mai bzw. November 2026)
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Laufzeit: in der Regel bis zu 4 Jahre
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Keine Förderung: von Dauereinrichtungen, Investitionen, Stipendien, Publikationen oder rein regionalen Projekten
ANFORDERUNGEN AN DEN INTERNATIONALEN KONTEXT
Ein Projekt gilt als „international“, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
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Kooperation mit mindestens einem ausländischen Partner
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Durchführung von Teilprojekten im Ausland
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Beteiligung internationaler Künstler*innen oder Institutionen
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Internationale Vorbereitung, Recherche oder Vernetzung
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Nachweis einer überregionalen künstlerischen und gesellschaftlichen Relevanz
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (online)
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Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
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Projektbeschreibung (max. 10 Seiten): Inhalt, Ziele, Relevanz, internationale Dimension
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Kosten- und Finanzierungsplan (mit Nachweis über gesicherte Eigen-/Drittmittel)
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Zeitplan und Ablauf
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Kooperationsnachweise (z. B. Zusagen internationaler Partner)
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Optional: Empfehlungsschreiben oder Unterstützungszusagen
JURY UND ENTSCHEIDUNG
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Fachjury tagt zweimal jährlich, bewertet ausschließlich nach qualitativen Kriterien
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Entscheidungen erfolgen durch:
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Vorstand (Fördersummen 50.000–250.000 €)
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Stiftungsrat (ab 250.000 €)
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KONTAKT
Dr Marie Haff
📧 marie.haff(at)kulturstiftung-bund.de
0345/2997-156 , 0345/2997-123
📍 Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2, 06110 Halle (Saale)
🌐 kulturstiftung-des-bundes.de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung
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