💰 Fördersumme: 60.000 €
🗓️ Antragsfristen: laufend
👥 Antragsberechtigt: Produktionsfirmen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Bundesstiftung Aufarbeitung unterstützt Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zur politischen Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen kommunistischer Diktaturen befassen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Die Gewährung von Fördermitteln hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Bundesstiftung sowie den inhaltlichen Schwerpunkten ab, die von den Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Stiftung festgelegt werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
IM DETAIL
Es werden insbesondere Dokumentarfilme, die sich mit der Geschichte der DDR und der kommunistischen Diktatur auseinandersetzen, unterstützt. Die Bundesstiftung Aufarbeitung tritt dabei als Fördermittelgeber und nicht als (Co-) Produzent auf.
Der Dokumentarfilm muss dem Stiftungszweck entsprechen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
Projekte, die insbesondere den Widerstand und die Opposition gegen die SED-Diktatur beleuchten oder die Strukturen und die Funktionsweisen der Diktatur verdeutlichen.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Dem Antrag ist eine klare Auswertungsstrategie beizufügen, die beschreibt, wie das angestrebte Ziel erreicht werden soll. Dies könnte die Ausstrahlung des Films in einem öffentlich-rechtlichen oder privaten deutschen Fernsehsender mit einer möglichst hohen Reichweite im Bundesgebiet und/oder die Bereitstellung auf einem Online-Portal mit ähnlicher Reichweite umfassen. Mit der Antragstellung sind zudem entsprechende Finanzierungsbeteiligungen und Absichtserklärungen, wie beispielsweise ein Letter of Intent (LOI), einzureichen.
Rückzahlung:
Es handelt sich nicht um ein rückzahlbares Darlehen; die Förderung wird nicht zurückgezahlt.
Darlehen:
Es wird kein Darlehen vergeben; die Unterstützung erfolgt in Form einer Teilfinanzierung.
Eigenanteil:
Der Anteil der Mittel, die bei der Bundesstiftung Aufarbeitung beantragt werden, darf nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Die Sicherung der Gesamtfinanzierung muss nachgewiesen werden.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• Auswertungsstrategie
• Finanzierung
• Absichtserklärung
• LOI
KONTAKT
📍 Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
📧 buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de
📧 m.wellmann@bundesstiftung-aufarbeitung.de
📞 030-31 98 95-0
🌐 https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/grundsaetze