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This is a repeating event1. januar 20261. märz 2026
Treatmentförderung (fiktional)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 10.000 € als Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) 🗓️ Antragsfrist: laufend – Antragstellung fortlaufend möglich (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich) 👥 Antragsberechtigt: Autor*innen,
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 10.000 € als Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
🗓️ Antragsfrist: laufend – Antragstellung fortlaufend möglich (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Autor*innen, die bereits ein Drehbuch für einen realisierten programmfüllenden Spielfilm verfasst haben
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Mit der Treatmentförderung unterstützt der FFF Bayern die Entwicklung originärer Stoffideen für fiktionale Kinofilme von herausragender künstlerischer Qualität.
Ziel ist es, Autor*innen Freiraum und finanzielle Unterstützung zu geben, um eigenständige Stoffe zu entwickeln, bevor sie in eine weitergehende Drehbuchförderung übergehen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung des Lebensunterhalts während der Schreibphase.
Vor Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin zu führen. Erst danach wird das Antragsformular bereitgestellt.
IM DETAIL
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Antragstellung ist fortlaufend möglich (keine festen Fristen).
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Die Entscheidung über die Förderung trifft die Geschäftsführung des FFF Bayern.
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch kein fertiges Treatment vorliegen.
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Schüler*innen und Studierende sind nicht antragsberechtigt.
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Geförderte Autor*innen werden in der Pressearbeit des FFF Bayern genannt.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Entwicklung originärer Stoffideen für fiktionale Kinofilme
• Erstellung von Treatments (15–20 Seiten)
• Entwicklung künstlerisch eigenständiger Stoffe, unabhängig von Produktionsfirmen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Regelfördersumme: 10.000 € (Festbetrag)
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Gesamtbudget pro Jahr: max. 50.000 € für alle Treatmentförderungen
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Förderart: Zuschuss zur Deckung des Lebensunterhalts
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Keine Anrechnung auf Einkommenssteuerpflicht (zweckgebunden)
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Keine Kombination mit anderen Förderungen in der gleichen Entwicklungsstufe
Fristen & Abwicklung:
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Förderempfehlung erlischt, wenn nicht binnen 6 Monaten ein Vertrag geschlossen wird.
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Abgabe des Treatments innerhalb von 3 Monaten nach Förderzusage.
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Verlängerung nur auf Antrag vor Fristablauf möglich.
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Wird später eine Drehbuchförderung für denselben Stoff bewilligt, wird die Treatmentförderung auf die erste Rate der Drehbuchförderung angerechnet.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
(per E-Mail an die Förderreferentin)
1. Antrag auf Treatmentförderung:
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Ausgefülltes Antragsformular (nach Erstgespräch erhältlich)
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Exposé (max. 3 Seiten)
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Writer’s Note (1 Seite oder max. 3-minütiges Video-Link, z. B. Vimeo)
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Filmografie
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Link oder DVD zu Referenzfilm
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Rechteerklärung, dass der Stoff
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a) originär ist,
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b) sich im alleinigen Besitz der Autor*in befindet,
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c) aktuell nicht mit einer Produktionsfirma entwickelt wird
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2. Antrag auf Abnahme nach Fertigstellung:
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Ausgefülltes Antragsformular
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Inhaltszusammenfassung
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Treatment (15–20 Seiten)
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Erklärung zur Nutzung von KI-Tools
KONTAKT
Dr. Silvia Tiedtke
📧 silvia.tiedtke@fff-bayern.de
📞 089 544 602 18
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