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Verleihförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten, bei schwierigen Werken bis zu 80 % 🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025) 👥
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten, bei schwierigen Werken bis zu 80 %
🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025)
👥 Antragsberechtigt: Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Ausnahmefällen Produzent*innen (Selbstverleih) mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die nordmedia-Förderung für Verleih, Vertrieb, Verbreitung und Barrierefreiheit unterstützt die Auswertung von Filmen und audiovisuellen Produktionen, insbesondere um deren Reichweite, kulturelle Wirkung und wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.
Ziel ist es, geförderte Filmproduktionen sichtbar zu machen, neue Märkte zu erschließen und barrierefreie Fassungen für ein inklusives Publikum zu ermöglichen.
Die Förderung kann als Zuschuss oder bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das nordmedia-Onlineportal
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Beratungsgespräch ist verpflichtend, um einen Einreichcode zu erhalten
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Maßnahmen dürfen erst nach Antragseinreichung begonnen werden
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Gefördert werden vor allem Produktionen, die bereits nordmedia-Förderung erhalten haben
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In Ausnahmefällen auch andere Projekte mit besonderem Bezug zu Niedersachsen/Bremen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für Kino-, Fernseh- und Onlineproduktionen
• Marketingmaßnahmen (z. B. Plakate, Trailer, Pressearbeit, Social Media, Werbematerialien)
• Festivalpräsentationen (bei Einladung zu renommierten internationalen Festivals oder Nachwuchsfilmfestivals)
• Untertitelung und Audiodeskription zur Herstellung barrierefreier Fassungen
• Verbreitung über digitale Plattformen (VoD, Streaming, Mediatheken)
• Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit deutscher und europäischer Filmkultur
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
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Schwierige audiovisuelle Werke (z. B. Dokumentarfilme, Kinderfilme, Erstlingsfilme, Kurzfilme): bis zu 80 %
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Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtkosten
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Kumulierung: Kombination mit anderen Förderungen (z. B. FFA, BKM) möglich, jedoch max. 100 % Gesamtförderung
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Auswertungsberichte:
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Bericht: sechs Monate nach Beginn der Maßnahme
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Bericht: mit dem Verwendungsnachweis
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Barrierefreiheit: Förderung möglich, sofern entsprechende Leistungen nicht bereits in der Produktionsförderung enthalten sind
RÜCKZAHLUNG
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Bei Darlehen: Rückzahlung aus den Erlösen der Auswertung, nach Abdeckung der anerkannten Vorkosten
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Rückzahlung endet nach vollständiger Tilgung oder spätestens nach 5 Jahren
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Zuschüsse sind nicht rückzahlungspflichtig
BESONDERHEITEN
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Besonderes Augenmerk auf den Vertrieb von Kinder-, Jugend-, Dokumentar- und Kurzfilmen
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Geförderte Produktionen müssen in das digitale Archiv der nordmedia eingestellt werden
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nordmedia erhält Presse- und Werbematerial zur unentgeltlichen Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit
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Geförderte Projekte sollen auf Diversität, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen achten
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
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Verleih-/Vertriebskonzept und Marketingplan
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Nachweis der Rechte am Film
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Finanzierungsplan + Kalkulation (mit Niedersachsen-/Bremen-Effekt)
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ggf. Festival-Einladung oder Verwertungsnachweise
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Auswertungsberichte (nach Projektabschluss)
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
🌐 nordmedia.de/foerderbereiche/verleih_und_vertrieb
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