Stoffentwicklungsförderung

KategorieFilmförderung14oktGanztägigStoffentwicklungsförderungFörderebene: Bundesweit | Summe: bis zu 50 % der Entwicklungskosten | Antragsdeadline: 14.10.2025 AnbieterMedienboard Berlin-BrandenburgBereichDrehbuch,ProduktionArt der ProduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBerlin/Brandenburg

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der Entwicklungskosten, in Ausnahmefällen bis zu 80 % (zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 14.10.2025 ·- Antragsgespräch: bis 30.09.2025 (Pflicht)

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen (keine Studierenden)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Stoffentwicklungsförderung des Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt die Entwicklung verfilmbarer Drehbücher für Kino- und Fernsehfilme.

Ein Stoff gilt als verfilmbar, wenn Dramaturgie und Dialoge so ausgearbeitet sind, dass daraus eine vollständige Drehbuchfassung entstehen kann.

In besonderen Fällen können auch Dokumentarfilmstoffe gefördert werden.

Die Förderung wird als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Eine Rückzahlung erfolgt in der Regel bei Produktionsbeginn oder Rechteverwertung.


IM DETAIL

  • Förderquote: i. d. R. bis 50 % der Entwicklungskosten, in begründeten Fällen bis 80 %.

  • Eigenanteil: mind. 20 % (Eigen- oder Fremdmittel, Rückstellungen, Beistellungen).

    Rückstellungen für kreative Honorare (Drehbuch, Dramaturgie, Regie) werden nicht anerkannt.

  • Förderart: bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

  • Rückzahlung: bei Produktionsbeginn oder anderweitiger Rechteverwertung; endet i. d. R. 5 Jahre nach Abschlussbericht.

  • Ziel: Entwicklung qualitativ hochwertiger Stoffe mit regionaler Wertschöpfung in Berlin und Brandenburg.

  • Regionaleffekt: Die gewährte Fördersumme soll mindestens in der Region ausgegeben werden; der Regionaleffekt muss in der Kalkulation in Euro ausgewiesen sein.

  • Nachhaltigkeit: ökologische Standards (CO₂-Kalkulation) und faire Arbeitsbedingungen gemäß Richtlinie 2024.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

Für Spielfilmstoffe:

  • Exposé oder Treatment plus mindestens eine ausgearbeitete Dialogszene, ggf. frühe Drehbuchfassung

Für Dokumentarfilmstoffe:

  • Exposé

Für beide Kategorien:

  • Inhaltsangabe

  • Finanzierungsplan für die Stoffentwicklung

  • Kalkulation der Entwicklungskosten mit ausgewiesenem Regionaleffekt

  • Rechteerklärung oder Optionsvertrag (für die Dauer der Tilgungsverpflichtung)

  • Drehbuchvertrag zwischen Urheber*in und Produktionsunternehmen

  • Nachweis der Verfilmungsrechte (bei Adaptionen: Rechte an der literarischen Vorlage)

  • Producer’s Notes zur inhaltlichen Entwicklung und geplanten Finanzierung

  • Zeitplanung der Entwicklungsarbeit

  • Einbindung eines dramaturgischen Beraters mit aussagekräftiger Vita (empfohlen)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Antragstellung nur nach Beratungsgespräch (bis 30.09.2025).

  • Projektbeginn erst nach Antragstellung (ggf. Antrag auf vorzeitigen Beginn).

  • Förderung gilt als Subvention nach § 264 StGB – vollständige & wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht.

  • Medienboard-Logo muss in Abspann und Werbematerialien erscheinen.


KONTAKT

Jessica Heinrich

Leitung Backoffice – Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

📞 +49 331 74387 20

📧 j.heinrich@medienboard.de

📍 August-Bebel-Straße 26–53, 14482 Potsdam-Babelsberg

🌐 www.medienboard.de/foerderung/film

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