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Deutsch-Französische Koproduktion
Infos
💰 Fördersumme: Mehrheitsbeteiligte Koproduzent*innen: bis zu 300.000 € Minderheitsbeteiligte Koproduzent*innen: bis zu 200.000 € 🗓️ Entscheidungssitzung: 18. September 2025 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit deutschem
Infos
💰 Fördersumme:
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Mehrheitsbeteiligte Koproduzent*innen: bis zu 300.000 €
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Minderheitsbeteiligte Koproduzent*innen: bis zu 200.000 €
🗓️ Entscheidungssitzung: 18. September 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit deutschem oder französischem Produktionssitz
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Der Deutsch-Französische Förderfonds ist ein gemeinsames Programm der Filmförderungsanstalt (FFA) und des Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC).
Er dient der Förderung von Filmprojekten und Koproduktionen, die in enger Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Produktionsfirmen entstehen.
Ziel des Fonds ist es, die kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich im Bereich Film zu stärken.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen, bedingt rückzahlbaren Darlehens.
IM DETAIL
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Die Förderung richtet sich an Filmprojekte in Koproduktion, die gemeinsam von einer deutschen und einer französischen Produktionsfirma hergestellt werden.
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Antragstellung:
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Deutsche Produzent*innen reichen ihren Antrag bei der FFA ein.
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Französische Koproduzent*innen reichen ihren Antrag gleichzeitig beim CNC ein.
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Koproduktionsanteile: müssen zwischen 20 % und 80 % liegen.
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Das Koproduktionsverhältnis ist im Finanzierungsplan und Koproduktionsvertrag nachzuweisen.
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Förderquote: bis zu 20 % des jeweiligen Koproduktionsanteils.
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Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen, das nur bei wirtschaftlichem Erfolg anteilig zurückzuzahlen ist.
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Der mehrheitlich beteiligte Koproduzent kann bis zu 300.000 €, der minderheitlich beteiligte Koproduzent bis zu 200.000 € beantragen.
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Die Darlehensmittel können für Entwicklung, Herstellung oder Postproduktion eingesetzt werden.
FÖRDERBARE PROJEKTE
• Spielfilme, Dokumentarfilme oder Animationsfilme mit deutsch-französischem Koproduktionscharakter
• Projekte, die eine künstlerische oder thematische Verbindung zwischen beiden Ländern aufweisen
• Produktionen, die in beiden Ländern kulturelle und wirtschaftliche Effekte entfalten
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Der Antrag muss zeitgleich bei der FFA und beim CNC eingereicht werden.
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Produktionsbeginn: darf erst nach Antragstellung erfolgen.
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Finanzierung: muss zu mindestens 50 % gesichert sein.
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Regionaleffekte: Das Verhältnis von Investitionen und Produktionsanteilen in den beiden Ländern sollte ausgeglichen sein.
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Geförderte Projekte müssen eine Kinoauswertung in beiden Ländern anstreben.
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Die Förderung wird als Darlehen vergeben, das nur bei Erfolg zurückgezahlt werden muss.
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Ein Koproduktionsvertrag mit klarer Regelung zu Rechten, Anteilen und Erlösen ist erforderlich.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Drehbuch oder Treatment (in deutscher Sprache)
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Synopsis
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Nachweis der Verfilmungsrechte (z. B. Drehbuchvertrag, Verfilmungsvertrag)
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Kalkulation (nach FFA-Schema)
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Finanzierungsplan und Finanzierungsnachweise
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Verleihzusage für Deutschland sowie Marketingkonzept
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Koproduktionsvertrag (inkl. Aufteilung von Rechten, Pflichten, Erlösen)
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Drehplan
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Stab- und Besetzungsliste
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Filmografie des Antragstellers / der Produktionsfirma
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Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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vorläufige BAFA-Bescheinigung (Koproduktionsbestätigung)
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ggf. Visualisierungshilfen, Moodboards, Musikbeispiele, Trailer
AUSWAHLKRITERIEN
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Kulturelle und künstlerische Qualität des Projekts
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Wirtschaftliche Machbarkeit und Finanzierungsstruktur
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Beitrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit
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Festival- und Auswertungspotenzial im jeweiligen Partnerland
NACH DER FÖRDERZUSAGE
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Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt (nach Finanzierungsnachweis und Produktionsfortschritt).
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Nach Fertigstellung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
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Bei erfolgreicher Verwertung erfolgt eine anteilige Rückzahlung.
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Der Film muss im Abspann den Hinweis „Gefördert durch den Deutsch-Französischen Förderfonds von FFA und CNC“ tragen.
KONTAKT
Birthe Klinge
Förderreferentin – Deutsch-Französische Zusammenarbeit
📞 +49 30 27577 – 416
📍 Filmförderungsanstalt (FFA)
Kinemathek / Potsdamer Straße 33
10785 Berlin
🌐 www.ffa.de/deutsch-franzoesische-koproduktionsfonds.html
🌐 www.ffa.de/deutsch-franzoesischer-projektentwicklungsfonds.html
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