Verleihförderung

KategorieFilmförderung04sepGanztägigVerleihförderungFörderebene: Regional | Summe: max. 50% der Ausgaben | Antragsdeadline: 04.09.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichVerleihArt der ProduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Experimentalfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,Sonstige,SpielfilmRegionNordrhein-Westfalen

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 70 % (zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Verleiher*innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland (bevorzugt in Nordrhein-Westfalen)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Verleihförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Veröffentlichung, Bewerbung und den Vertrieb kulturell hochwertiger Filme, die für Nordrhein-Westfalen filmwirtschaftlich oder filmkulturell bedeutend sind.

Ziel ist es, Filme mit besonderer ästhetischer, kultureller oder gesellschaftlicher Relevanz einem breiten Publikum zugänglich zu machen – insbesondere Produktionen aus NRW sowie Filme, die zur europäischen Filmkultur beitragen oder für Kinder und Jugendliche bestimmt sind.

Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen, das nur bei kommerziellem Erfolg ganz oder teilweise zurückgezahlt wird.


IM DETAIL

  • Förderfähig sind Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von Filmen, die:

    • in Nordrhein-Westfalen produziert oder gefördert wurden,

    • im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse des Landes liegen,

    • einen Beitrag zur europäischen Filmkultur leisten oder

    • dem Genre Kinder- und Jugendfilm zuzuordnen sind.

  • Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 70 %.

  • Mindestens 30 % der Ausgaben müssen aus Eigenmitteln des Antragstellers gedeckt werden.

  • Die Fördersumme soll – soweit wirtschaftlich und technisch möglich – in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Die Förderung erfolgt als zinsfreies Darlehen, das nur bei wirtschaftlichem Erfolg anteilig zurückgezahlt werden muss.

  • Eine Beratung mit der zuständigen Referentin ist mindestens eine Woche vor Antragstellung verpflichtend.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Kinostart und Herausbringung von Filmen

Marketing- und Werbemaßnahmen (Trailer, Pressearbeit, Social Media, PR-Kampagnen)

Herstellung von DCPs, Untertitelungen und Synchronfassungen

Material- und Kopienherstellung

Vertriebsmaßnahmen im In- und Ausland (z. B. Festivalanmeldungen, Märkte, Sales-Unterlagen)

Verleihaktionen und Sonderveranstaltungen, die zur Sichtbarkeit des Films beitragen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.

  • Mindestens 30 % Eigenanteil sind erforderlich.

  • Rückzahlungspflicht besteht nur bei wirtschaftlichem Erfolg.

  • Technische und wirtschaftliche Angemessenheit der Maßnahmen ist Voraussetzung.

  • Förderung soll vorrangig für Filme mit NRW-Bezug eingesetzt werden.

  • Eine Verwertung des Films (Kinostart, Online, Festivals) muss absehbar sein.

  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Verpflichtendes Beratungsgespräch mind. eine Woche vor Einreichung

  • Danach erfolgt die Freischaltung zur Antragstellung im Online-Portal

  • Die einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch individuell festgelegt, z. B.:

    • Verleihkonzept und Startstrategie

    • Finanzierungs- und Kostenplan

    • Presse- und Marketingkonzept

    • Nachweise zu Rechten, Vertrieb und Lizenzierung

    • Angaben zum NRW-Bezug


KONTAKT

Britta Lengowski

Referentin Verleih / Vertrieb / Kino – Film- und Medienstiftung NRW

📞 +49 221 260 30 317

📧 info@filmstiftung.de

🌐 filmstiftung.de/foerderung/kinofilm/verleih-vertrieb

Mehr

Newsletter

Indiefilmtalk UPDATE + Filmmakers Community

Um unsere Webseite optimal für dich zu gestalten verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Weitere Nutzung unserer Seite stimmst du der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen findest du hier in unserer Datenschutzerklärung.