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Projektweiterentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten, max. 100.000 € (bedingt rückzahlbares Darlehen) 🗓️ Antragsfristen: 16.04.2026 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 12.03.-02.04.2026) 👥
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten, max. 100.000 € (bedingt rückzahlbares Darlehen)
🗓️ Antragsfristen: 16.04.2026 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 12.03.-02.04.2026)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektweiterentwicklungsförderung der nordmedia unterstützt Produzent*innen bei der weiterführenden Entwicklung von Film-, Serien- und Dokumentarprojekten bis zur Produktionsreife.
Gefördert werden Projekte, die durch ihre künstlerische Qualität, Originalität und Verwertbarkeit überzeugen und den Film- und Medienstandort Niedersachsen/Bremen stärken.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
IM DETAIL
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Antragstellung erfolgt digital über das nordmedia-Onlineportal
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Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend, um einen Einreichcode zu erhalten
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Antrag darf nicht vor Einreichung gestartet werden
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Entscheidung erfolgt durch den nordmedia-Vergabeausschuss
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Anträge müssen vollständig und in deutscher Sprache eingereicht werden
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erwerb oder Verlängerung von Optionen auf Stoffrechte
• Überarbeitung von Drehbüchern, Treatments oder Serienbibeln
• Weiterentwicklung von Serienkonzepten, Staffelbögen oder Einzelepisoden
• CO₂-Bilanzierung durch Green Consultant
• Recherchen, Casting, Fundraising, Teaser, Storyboards, Lektorate
• Production Design, Dramaturgie- oder Rechtsberatung
• Rechteklärung und Musik-/Visual-Konzeption
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten
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Maximalbetrag: 100.000 €
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Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtkosten
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Zahlungsmodus:
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60 % bei Vertragsbeginn
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30 % nach Abnahme des Ergebnisses
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10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
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Nachhaltigkeit: Beschäftigung von Green Consultants in der Entwicklungsphase wird ausdrücklich empfohlen
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Beihilfeintensität: max. 100 % in Kombination mit anderen Förderungen (z. B. BKM, DFFF)
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Bei internationalen Koproduktionen: Nachweis des deutschen Finanzierungsanteils erforderlich
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlungspflicht bei Produktionsbeginn oder Rechteverwertung
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Rückzahlung endet 5 Jahre nach letzter Auszahlung
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Bei nachfolgender Produktionsförderung: Verrechnung oder Kumulierung möglich
BESONDERHEITEN
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Antragsvoraussetzung:
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Fiktion: vollständiges Drehbuch
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Dokumentarisch: umfassende Projektbeschreibung
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Serie: Serienbibel, Pilotdrehbuch und Episodentreatments
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Verwertungsperspektive: Letter of Intent eines TV-Senders, Streamers oder Vertriebsunternehmens erforderlich
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nordmedia legt Wert auf ökologische, soziale und kulturelle Nachhaltigkeit sowie Diversität und faire Bezahlung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (unterzeichnet im Portal)
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Drehbuch / Serienbibel / Projektbeschreibung
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Kosten- & Finanzierungsplan
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Letter of Intent eines Verwerters
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Nachweis der Stoffrechte
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Nachweis des Niedersachsen-/Bremen-Effekts
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Visualisierungshilfen (Moodboard, Teaser etc.)
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Erklärung zu ökologischen Standards (Green Consultant, CO₂-Bilanz)
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
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