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Talentförderprogramm
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 95 % der beihilfefähigen Kosten (Zuschuss oder bedingt rückzahlbares Darlehen) 🗓️ Antragsfristen: 12.09.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich) 👥 Antragsberechtigt: Nachwuchs-Filmemacherinnen, Produzentinnen
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 95 % der beihilfefähigen Kosten (Zuschuss oder bedingt rückzahlbares Darlehen)
🗓️ Antragsfristen: 12.09.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Nachwuchs-Filmemacherinnen, Produzentinnen und Filmschaffende mit Wohnsitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Mit mediatalents Niedersachsen fördert nordmedia gezielt den filmischen Nachwuchs in den Bereichen Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Serie, digitale Formate und Games.
Das Programm unterstützt junge Kreative bei der Entwicklung, Realisierung und Präsentation ihrer Projekte und ermöglicht ihnen den Einstieg in die professionelle Film- und Medienbranche.
Ziel ist es, Talente zu entdecken, zu qualifizieren und zu vernetzen, um sie langfristig in der norddeutschen Film- und Medienlandschaft zu etablieren.
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Ausnahmefällen als bedingt rückzahlbares Darlehen.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das nordmedia-Onlineportal
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Beratungsgespräch ist verpflichtend, um den Einreichcode zu erhalten
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Antrag und Unterlagen müssen vollständig und in deutscher Sprache eingereicht werden
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Die Förderung kann individuell oder im Team beantragt werden
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Geförderte Projekte sollen einen deutlichen Niedersachsen-/Bremen-Bezug aufweisen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Entwicklung und Produktion von Kurzfilmen, Debütfilmen, Dokumentarfilmen und Serienprojekten
• Entwicklung und Umsetzung innovativer audiovisueller oder interaktiver Formate (z. B. Webserien, Games)
• Mentoring-, Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des mediatalents-Programms
• Teilnahme an Workshops, Netzwerkveranstaltungen und Fachkonferenzen
• Realisierung von Projekten im Rahmen von Ausbildungskooperationen und Filmhochschulen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 95 % der beihilfefähigen Kosten (Ausnahme vom 80%-Regelfall laut nordmedia-Richtlinie)
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Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Eigenanteil: mindestens 5 %
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Zulässige Kosten: Stoffentwicklung, Dreharbeiten, Postproduktion, Rechteerwerb, Beratung, Reise- und Technikkosten
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Nicht förderfähig: Produzent*innenhonorare, Gewinnmargen, Überschreitungsreserven
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Maßnahmebeginn erst nach Antragstellung erlaubt
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Bei mehreren Förderungen darf die Gesamtbeihilfeintensität 100 % nicht überschreiten
RÜCKZAHLUNG
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Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden
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Bei Darlehen: Rückzahlungspflicht bei Produktionsbeginn oder Verwertung, endet 5 Jahre nach letzter Auszahlung
BESONDERHEITEN
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nordmedia legt Wert auf Diversität, ökologische Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen
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Projekte mit innovativen Ansätzen und Nachwuchsanteil werden bevorzugt gefördert
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Green Consultants und CO₂-Bilanzen werden ausdrücklich empfohlen
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Die Teilnahme an Mentoring- oder Netzwerkmaßnahmen ist Bestandteil des Programms
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
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Projektbeschreibung / Exposé / Drehbuch
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Kalkulation und Finanzierungsplan
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Nachweis des Niedersachsen-/Bremen-Bezugs
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Vita & Filmografie der Antragsteller*innen
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ggf. Links zu Arbeitsproben
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ggf. Letter of Intent von Partnern oder Institutionen
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
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