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Projektförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten, max. 100.000 € (bedingt rückzahlbares Darlehen) 🗓️ Antragsfristen: 31.10.2025 (digitale Einreichung bis jeweilige Ausschlussfrist lt.
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten, max. 100.000 € (bedingt rückzahlbares Darlehen)
🗓️ Antragsfristen: 31.10.2025 (digitale Einreichung bis jeweilige Ausschlussfrist lt. nordmedia-Website)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektweiterentwicklung der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH unterstützt Produzent*innen bei der weiterführenden Entwicklung von Kino-, Fernseh- und Serienprojekten (fiktional oder non-fiktional) zur Produktionsreife.
Ziel ist die Förderung hochwertiger und innovativer audiovisueller Projekte, die inhaltlich, künstlerisch und wirtschaftlich überzeugend sind und maßgeblich den Medienstandort Niedersachsen/Bremen stärken.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich digital über das nordmedia-Antrags- und Förderportal
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Beratungsgespräch ist verpflichtend, um einen Einreichcode zu erhalten
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Nach Antragseinreichung wird eine rechtsverbindlich unterzeichnete PDF im Portal hochgeladen (keine Postversendung)
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Maßnahmebeginn erst nach digitaler Antragseinreichung zulässig
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Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen
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Vollständige Anträge sind Voraussetzung für die Vorlage beim Vergabeausschuss
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erwerb oder Verlängerung von Optionen auf Stoffrechte
• Überarbeitung von Drehbüchern, Treatments oder Serienbibeln
• Weiterentwicklung von Serienkonzepten, Staffelbögen oder Einzelepisoden
• Erstellung einer CO₂-Bilanz durch Green Consultant
• Recherchen, Casting, Fundraising, Teaser, Storyboard
• Lektorate, Production Design, dramaturgische, visuelle, musikalische und juristische Beratung
• Rechtsberatung und Rechteklärung
• Für interaktive audiovisuelle Projekte (z. B. Games):
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Erwerb von Rechten an Bild-/Tonmaterial
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Erstellung eines Pflichtenhefts und einer Demoversion
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten
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Maximalbetrag: 100.000 €
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Kulturwirtschaftlicher Effekt (Regionaleffekt): mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Keine Anerkennung von Produzent*innenhonoraren, Handlungskosten, Überschreitungsreserven oder kalkulierten Gewinnen
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Reisekosten Inland:
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Pkw: 0,30 €/km (max. 130 € je Strecke)
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Unterkunft: 80 €/Tag/Person
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Tagegeld: 14 € (≥8 Std.), 28 € (≥24 Std.)
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Reisekosten Ausland: nach BMF-Pauschalen
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Prüfkosten: 2,25 % der Fördersumme (mind. 766 € zzgl. MwSt.) müssen einkalkuliert werden (anerkannt als Niedersachsen-Effekt)
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Maßgeblich sind Tarifverträge (ver.di / connexx.av) und FFA-Grundsätze
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlung bei Drehbeginn oder Rechteverwertung, max. bis zur Fördersumme
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Rückzahlungspflicht endet 5 Jahre nach letzter Auszahlung
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Kombination mit Produktionsförderung möglich – dann Anrechnung oder Kumulierung des Darlehens
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (mit Signatur)
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Drehbuch / Projektbeschreibung / Serienbibel
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Kosten- & Finanzierungsplan
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Erste Verwertungsstrategie (Letter of Intent eines TV-Senders oder Streamers empfohlen)
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Nachweis der Rechte am Stoff
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Kalkulation mit Regionaleffekt-Aufschlüsselung (Niedersachsen/Bremen getrennt ausweisen)
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ggf. Visualisierung (Moodboard, Teaser etc.)
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Nachweis des Beratungsgesprächs
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Erklärung zur Einhaltung ökologischer und sozialer Standards
BESONDERHEITEN
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Maßnahmebeginn nicht vor Antragseinreichung
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Nachhaltigkeitsaspekt (Green Consultant) wird besonders gefördert
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Unvollständige Anträge werden zur Überarbeitung zurückgegeben
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Kleinere Unternehmen und Start-ups im audiovisuellen Bereich ausdrücklich willkommen
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
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