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Drehbuchförderung (fiktional und dokumentarisch)
Infos
💰 Fördersumme: Fiktionale Stoffe: bis zu 30.000 € (max. 50.000 € bei besonderem Aufwand oder erfahrenen Autor*innen) Dokumentarische Stoffe: bis zu 15.000 € (max. 25.000 €
Infos
💰 Fördersumme:
- Fiktionale Stoffe: bis zu 30.000 € (max. 50.000 € bei besonderem Aufwand oder erfahrenen Autor*innen)
- Dokumentarische Stoffe: bis zu 15.000 € (max. 25.000 € bei besonderem Aufwand)
🗓️ Antragsfristen: laut MFG-Einreichkalender (mehrmals jährlich)
👥 Antragsberechtigt:
- Autor*innen und Produktionsfirmen für fiktionale Filme
- Nur Produktionsfirmen für dokumentarische Filme oder Serien
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt Autorinnen und Produzentinnen bei der Entwicklung filmischer Stoffe – von der ersten Idee über das Treatment bis zum drehreifen Drehbuch.
Gefördert werden kreative, kulturell relevante und wirtschaftlich tragfähige Projekte, die zur Stärkung des Filmstandorts Baden-Württemberg beitragen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen.
Empfohlen wird ein Beratungsgespräch vor Antragstellung, spätestens sieben Tage vor der Einreichfrist.
IM DETAIL
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Nur Maßnahmen, die den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen der MFG-Vergabeordnung entsprechen, sind förderfähig.
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Antragstellung in Papierform + digital (USB/CD/DVD); Weblinks sind nicht zulässig.
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Förderentscheidungen erfolgen etwa 8–10 Wochen nach Einreichung.
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Förderzeitraum: in der Regel 12 Monate ab Zusage.
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Projekte müssen künstlerisch relevant und realisierbar sein; keine Förderung von Werbe-, Industrie- oder Imagefilmen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung oder Überarbeitung von Drehbüchern für fiktionale Filme
• Entwicklung von Drehvorlagen für dokumentarische Filme
• Erarbeitung von Serienkonzepten (fiktional oder dokumentarisch)
• Recherche, Stoffentwicklung und dramaturgische Beratung
• Visualisierungen, Moodboards oder stilistische Konzepte (bei Animation/VFX)
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Autor*innen: bis zu 100 % der kalkulierten Gesamtkosten
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Produktionsfirmen: bis zu 75 % der kalkulierten Gesamtkosten
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Baden-Württemberg-Effekt: mindestens in Höhe der gewährten Förderung
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PwC-Bearbeitungsgebühr: 3 % der Fördersumme (mind. 500 €, zzgl. MwSt.)
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Keine Förderung von Vorkosten (Kosten vor Antragseinreichung)
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Rückzahlung bei Produktionsbeginn oder Rechteveräußerung (bis max. Fördersumme)
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Rückzahlungspflicht endet 5 Jahre nach letzter Auszahlung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Original, unterschrieben, mit Stempel)
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Projektbeschreibung inkl. Kurzinhalt, Hauptfiguren, Zielgruppe, Auswertungskonzept
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Je nach Antragstyp:
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Treatment + Dialogszene (fiktional)
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Exposé + Umsetzungskonzept (dokumentarisch)
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Serienkonzept + Treatment + Dialogszene (Serien)
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Visualisierungen bei Animationsprojekten
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Vita & Filmografie der beteiligten Autorinnen und Produzentinnen
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Dramaturg*innenvertrag oder Letter of Intent (sofern vorhanden)
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Rechte- und Optionsnachweise
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Zeit- & Entwicklungsplan
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Kalkulation der Gesamtkosten (inkl. PwC-Gebühr, ohne MwSt.)
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Finanzierungsplan mit Nachweisen (Verträge, LOIs, Zusagen)
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Nachweis BW-Effekt (Ausgaben in Baden-Württemberg)
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Nachweis Erstwohnsitz oder Gewerbeanmeldung
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Darlegung der kulturellen und wirtschaftlichen Zielerfüllung
RÜCKZAHLUNG
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Bei Produktionsbeginn: vollständige Rückzahlung
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Bei Rechteverkauf: 50 % der Erlöse, max. Fördersumme
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Keine Anrechnung eigener Eigenmittel
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MFG kann Rückzahlung mit neuer Produktionsförderung verrechnen
KONTAKT
Oliver Krause
📞 0711 907 15 401