Produktionsförderung

KategorieFilmförderung04novGanztägigProduktionsförderungFörderebene: Regional | Summe: variiert | Antragsdeadline: 04.11.2025BereichProduktionArt der ProuduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Serie,SpielfilmRegionBaden-Württemberg

Infos

💰 Fördersumme: variiert, bedingt rückzahlbares Darlehen (anteilig bis zu 50 % der anerkannten Kosten, max. mehrere Hunderttausend € möglich)
🗓️ Antragsfrist: 04.11.2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland (idealerweise mit Baden-Württemberg- oder Hessen-Effekt)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt die Herstellung von Kino-, TV-, VoD- und Serienprojekten mit künstlerischem, kulturellem und wirtschaftlichem Potenzial.
Gefördert werden Filmvorhaben, die maßgeblich zur Stärkung des Filmstandorts Baden-Württemberg beitragen und den ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsstandards der MFG entsprechen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen, das aus den Verwertungserlösen anteilig zurückgeführt wird.
Vor Antragstellung wird dringend empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der MFG zu führen (bei Erstanträgen spätestens 14 Tage vor Fristende).


IM DETAIL

  • Antragstellung ausschließlich digital über das MFG-Onlineportal.

  • Digitaler Antrag muss bis 24:00 Uhr am Fristtag eingereicht werden; unterschriebene Fassung binnen 5 Werktagen postalisch nachreichen.

  • Dreharbeiten dürfen erst nach Antragstellung beginnen.

  • Förderfähig sind nur Projekte mit klarer kultureller und wirtschaftlicher Relevanz.

  • Filmprojekte müssen den ökologischen Standards (green motion) und Kriterien sozialer Nachhaltigkeit entsprechen.

  • Bei internationalen Koproduktionen ist der deutsche Finanzierungsanteil Grundlage für Berechnungen.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Produktion von Kino-, TV- oder VoD-Filmen

• Produktion von Serien und innovativen Erzählformaten

Animationsfilme und Projekte mit hohem VFX-Anteil

• Herstellungskosten inklusive Postproduktion, Ton, Musik, Bildgestaltung etc.

• Erstellung einer vorführfähigen Kopie und Archivversion

• Projekte mit hohem künstlerischem, gesellschaftlichem oder regionalem Bezug


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Kinofilme: bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten

  • TV-/VoD-Filme & Serien: bis zu 30 %

  • Innovative digitale Erzählformen: bis zu 50 %

  • Nachwuchsprojekte: höhere Förderquoten möglich

  • Baden-Württemberg-Effekt: mindestens 120 % der Fördersumme muss im Land ausgegeben werden

  • Hessen-Effekt: bis zu 35 % der Fördersumme darf in Hessen umgesetzt werden

  • Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Kosten (Ausnahmen bei Nachwuchsprojekten)

  • Produzent*innenhonorar: bis zu 5 % der Herstellungskosten, max. 250.000 €

  • Handlungskosten: bis 10 % (bei hohen Budgets 5 %) – gedeckelt bei 650.000 €

  • Überschreitungsreserve: bis 8 % der Fertigungskosten

  • Bearbeitungsgebühr PwC: je nach Fördersumme (mind. 250 €, ab 3 % auf 525.000 € Fördersumme)

  • Ökologische Standards: Einhaltung der green motion-Kriterien ist verpflichtend

  • Soziale Nachhaltigkeit: faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen müssen nachgewiesen werden


RÜCKZAHLUNG

  • Rückzahlung erfolgt aus den Verwertungserlösen des Films.

  • In der Regel werden 50 % der Erlöse für Tilgung verwendet.

  • Rückzahlungspflicht endet spätestens 5 Jahre nach Kinostart oder Erstverwertung.

  • Möglichkeit eines Erfolgsdarlehens: Zurückgezahlte Beträge können für neue Projekte erneut beantragt werden.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag + unterschriebene Papierfassung

  • Drehbuch / Treatment / Storyboard / Visualisierung

  • Projektbeschreibung (1 Seite)

  • Producers Note / Directors Note

  • Stab- und Besetzungsliste

  • Firmenprofil + Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung

  • Kalkulation (PDF)

  • Finanzierungsplan + Nachweise (Verträge, LOIs, Memos etc.)

  • Recoupmentplan (Erlösverteilung)

  • Auswertungskonzept (Marketing, Zielgruppe, Strategie)

  • CO₂-Fußabdruck und Nachweis ökologischer Standards

  • Nachweis sozialer Nachhaltigkeit (Tarifbindung, faire Arbeitsbedingungen)

  • Rechte- und Optionsnachweise

  • Begründung kultureller und wirtschaftlicher Zielerfüllung


KONTAKT

Marian B. Metzner Thorn

📧 metzner@mfg.de 📞 0711 907 15 408

Sarah be Bakos

📧 beBakos@mfg.de 📞 0711 907 15 418

Patrick Tauss

📧 tauss@mfg.de 📞 0711 907 15 403

🌐 film.mfg.de/foerderungen/produktion

Mehr

Ort

MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Breitscheidstr. 4

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