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Produktionsförderung (Kurzfilm)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 🗓️Antragsfrist: 25.08.2026 – Entscheidungssitzung: 04./05. November 2026 👥 Antragsberechtigt: Herstellerinnen (Produzentinnen) INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG Die
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
🗓️Antragsfrist: 25.08.2026 – Entscheidungssitzung: 04./05. November 2026
👥 Antragsberechtigt: Herstellerinnen (Produzentinnen)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt die Herstellung von Kurzfilmen mit besonderer künstlerischer, kultureller oder gesellschaftlicher Relevanz.
Gefördert werden Kurzfilmprojekte mit einer maximalen Laufzeit von 30 Minuten.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich an professionelle Produzent*innen mit nachgewiesener Erfahrung.
Ziel ist es, die filmische Nachwuchsarbeit, experimentelle Formate und innovative Erzählweisen im Kurzfilmbereich zu stärken.
IM DETAIL
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Förderhöhe: bis zu 40.000 € pro Projekt
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Filmlänge: maximal 30 Minuten
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Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung
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Antragsteller*innen: Hersteller*innen, die bereits mindestens zwei Kurz- oder Langfilme realisiert haben
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Für Talentfilm-Qualifikationen zählen nur Filme mit öffentlicher Förderung
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Produktionsbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen
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Förderentscheidung: erfolgt durch eine unabhängige Fachjury
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Kriterien: kulturelle und künstlerische Qualität, filmische Handschrift, Originalität, Realisierbarkeit und Relevanz
FÖRDERBARE MASSNAHMEN
• Produktion von fiktionalen, dokumentarischen, animierten oder experimentellen Kurzfilmen
• Postproduktion (Schnitt, Mischung, Farbkorrektur, VFX)
• Herstellung von barrierefreien Fassungen
• Maßnahmen zur künstlerischen und technischen Fertigstellung
• Öffentlichkeitsarbeit (Festivalstrategie, Marketing, Premierenmaßnahmen)
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Die Förderung richtet sich ausschließlich an Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit
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Der Film muss eine deutsche kulturelle Prägung nachweisen (Cultural Test gemäß FFG)
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Eine Zweitförderung durch andere BKM-Fonds oder den Deutschen Filmpreis ist ausgeschlossen
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Die Produktion muss unter tarifgerechten Arbeitsbedingungen erfolgen
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Ein angemessenes Gender- und Diversitätskonzept wird empfohlen
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Eine barrierefreie Endfassung (Untertitel & Audiodeskription) ist vorzusehen
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Die Förderung erfolgt anteilig, Eigenmittel oder Drittmittel müssen nachgewiesen werden
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Ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan ist Pflichtbestandteil des Antrags
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Anschreiben
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Kurzinhalt (max. 1.000 Zeichen)
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Synopsis
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Drehbuch (in deutscher Sprache)
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Nachweis der Verfilmungsrechte (Drehbuch-/Verfilmungsvertrag, Optionsverträge etc.)
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Angaben zu Autor*innen, Regie und Kamera/DOP (inkl. LOIs und Filmografien)
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Filmografie der antragstellenden Hersteller*innen
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Stabliste und ggf. Mithersteller*innen (mit LOI, Vertrag, Firmenprofil, BAFA-Bescheinigung)
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Darsteller*innenliste (mit LOIs, Filmografie, ggf. Fotos)
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Angaben zu Drehzeitraum, Drehort, Fertigstellungstermin
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Drehplan
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Zielgruppenanalyse / Verwertungsstrategie
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Freiwillige Anlagen: Produzentinnen-, Regie-, Autorinnenkommentare, Moodboards, Teaser, Trailer
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Kostenzusammenstellung und branchenübliche Kalkulation
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Finanzierungsplan (inkl. Nachweise, sofern vorhanden)
AUSWAHL & ENTSCHEIDUNG
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Die Entscheidung erfolgt durch eine unabhängige Jury unter Leitung der FFA.
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Die Jury beurteilt Projekte nach künstlerischem Anspruch, kulturellem Beitrag, Originalität und Realisierbarkeit.
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Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung in Raten nach Projektfortschritt.
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Nach Abschluss der Produktion ist ein Verwendungsnachweis mit einer Sichtungskopie einzureichen.
KONTAKT
Julian Elsässer
Förderreferent Kurzfilm
📞 +49 30 27577 – 157
Franziska Frenzel
Förderreferentin Kurzfilm
📞 +49 30 27577 – 151
Selay Esperling
Förderreferentin Kinderkurzfilm
📞 +49 30 27577 – 420
🌐 www.ffa.de/jurybasierte-produktionsfoerderung-kurzfilm.html
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