Produktionsförderung (Kurzfilm)

KategorieFilmförderung25augGanztägigProduktionsförderung (Kurzfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: max. 40.000 € | Antragsdeadline: 25.08.2026 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichDiverse,Drehbuch,Produktion,RegieArt der ProuduktionKurz- / MittellangerfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

🗓️Antragsfrist: 25.08.2026 – Entscheidungssitzung: 04./05. November 2026

👥 Antragsberechtigt: Herstellerinnen (Produzentinnen)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt die Herstellung von Kurzfilmen mit besonderer künstlerischer, kultureller oder gesellschaftlicher Relevanz.

Gefördert werden Kurzfilmprojekte mit einer maximalen Laufzeit von 30 Minuten.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich an professionelle Produzent*innen mit nachgewiesener Erfahrung.

Ziel ist es, die filmische Nachwuchsarbeit, experimentelle Formate und innovative Erzählweisen im Kurzfilmbereich zu stärken.


IM DETAIL

  • Förderhöhe: bis zu 40.000 € pro Projekt

  • Filmlänge: maximal 30 Minuten

  • Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung

  • Antragsteller*innen: Hersteller*innen, die bereits mindestens zwei Kurz- oder Langfilme realisiert haben

    • Für Talentfilm-Qualifikationen zählen nur Filme mit öffentlicher Förderung

  • Produktionsbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen

  • Förderentscheidung: erfolgt durch eine unabhängige Fachjury

  • Kriterien: kulturelle und künstlerische Qualität, filmische Handschrift, Originalität, Realisierbarkeit und Relevanz


FÖRDERBARE MASSNAHMEN

• Produktion von fiktionalen, dokumentarischen, animierten oder experimentellen Kurzfilmen

• Postproduktion (Schnitt, Mischung, Farbkorrektur, VFX)

• Herstellung von barrierefreien Fassungen

• Maßnahmen zur künstlerischen und technischen Fertigstellung

• Öffentlichkeitsarbeit (Festivalstrategie, Marketing, Premierenmaßnahmen)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Die Förderung richtet sich ausschließlich an Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit

  • Der Film muss eine deutsche kulturelle Prägung nachweisen (Cultural Test gemäß FFG)

  • Eine Zweitförderung durch andere BKM-Fonds oder den Deutschen Filmpreis ist ausgeschlossen

  • Die Produktion muss unter tarifgerechten Arbeitsbedingungen erfolgen

  • Ein angemessenes Gender- und Diversitätskonzept wird empfohlen

  • Eine barrierefreie Endfassung (Untertitel & Audiodeskription) ist vorzusehen

  • Die Förderung erfolgt anteilig, Eigenmittel oder Drittmittel müssen nachgewiesen werden

  • Ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan ist Pflichtbestandteil des Antrags


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Anschreiben

  • Kurzinhalt (max. 1.000 Zeichen)

  • Synopsis

  • Drehbuch (in deutscher Sprache)

  • Nachweis der Verfilmungsrechte (Drehbuch-/Verfilmungsvertrag, Optionsverträge etc.)

  • Angaben zu Autor*innen, Regie und Kamera/DOP (inkl. LOIs und Filmografien)

  • Filmografie der antragstellenden Hersteller*innen

  • Stabliste und ggf. Mithersteller*innen (mit LOI, Vertrag, Firmenprofil, BAFA-Bescheinigung)

  • Darsteller*innenliste (mit LOIs, Filmografie, ggf. Fotos)

  • Angaben zu Drehzeitraum, Drehort, Fertigstellungstermin

  • Drehplan

  • Zielgruppenanalyse / Verwertungsstrategie

  • Freiwillige Anlagen: Produzentinnen-, Regie-, Autorinnenkommentare, Moodboards, Teaser, Trailer

  • Kostenzusammenstellung und branchenübliche Kalkulation

  • Finanzierungsplan (inkl. Nachweise, sofern vorhanden)


AUSWAHL & ENTSCHEIDUNG

  • Die Entscheidung erfolgt durch eine unabhängige Jury unter Leitung der FFA.

  • Die Jury beurteilt Projekte nach künstlerischem Anspruch, kulturellem Beitrag, Originalität und Realisierbarkeit.

  • Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung in Raten nach Projektfortschritt.

  • Nach Abschluss der Produktion ist ein Verwendungsnachweis mit einer Sichtungskopie einzureichen.


KONTAKT

Julian Elsässer

Förderreferent Kurzfilm

📞 +49 30 27577 – 157

Franziska Frenzel

Förderreferentin Kurzfilm

📞 +49 30 27577 – 151

Selay Esperling

Förderreferentin Kinderkurzfilm

📞 +49 30 27577 – 420

📧 kurzfilm@ffa.de

🌐 www.ffa.de/jurybasierte-produktionsfoerderung-kurzfilm.html

Mehr

Newsletter

Indiefilmtalk UPDATE + Filmmakers Community

Werde Teil der Indiefilmtalk-Community und bekomme Updates zu neuen Folgen, Beiträgen, Live-Talks und allem rund ums Filmschaffen. Vernetze dich mit anderen Filmschaffenden über unsere Filmschaffenden-Community bei Discord. – Den Zugang erhältst du direkt nach der Anmeldung.

Um unsere Webseite optimal für dich zu gestalten verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Weitere Nutzung unserer Seite stimmst du der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen findest du hier in unserer Datenschutzerklärung.