Um unsere Webseite optimal für dich zu gestalten verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Weitere Nutzung unserer Seite stimmst du der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen findest du hier in unserer Datenschutzerklärung.
Treatment- & Drehbuchförderung (Spiel- Dokumentar- und Kinderfilm)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 🗓️Antragsfrist: 15.01.2026 – Entscheidungssitzung: 26. März 2026 👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG Die Treatment-
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 40.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
🗓️Antragsfrist: 15.01.2026 – Entscheidungssitzung: 26. März 2026
👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Treatment- und Drehbuchförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt Autor*innen bei der Entwicklung von Filmstoffen für programmfüllende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme.
Gefördert werden Exposés, Treatments oder Drehbücher, die das Potenzial haben, zu herausragenden, originellen und kulturell relevanten Filmwerken zu werden.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
IM DETAIL
-
Ziel: Unterstützung der kreativen und strukturellen Stoffentwicklung – von der ersten Idee bis zur Drehbuchfassung.
-
Förderhöhe: bis zu 40.000 € pro Projekt.
-
Laufzeit der Maßnahme: i. d. R. 12 Monate, Verlängerung auf Antrag möglich.
-
Art der Förderung: Zuschuss (nicht rückzahlbar).
-
Kombinationsmöglichkeiten: Anschlussförderung für Weiterentwicklung (z. B. Produktionsvorbereitung) möglich.
-
Voraussetzung: Die Stoffe sollen eine deutliche kulturelle und künstlerische Prägung aufweisen und für eine Kinoauswertung bestimmt sein.
-
Antragsvoraussetzungen: Autor*innen müssen über eine nachweisbare professionelle Vorleistung verfügen (s. u.).
ANTRAGSBERECHTIGT SIND AUTOR*INNEN, DIE VOR ANTRAGSTELLUNG MINDESTENS:
-
ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat,
-
oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben,
-
oder ein Theaterstück, Roman oder langes literarisches Werk außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben,
-
oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert waren,
-
oder mit einer/m Hersteller*in zusammenarbeiten, die/der die Verfilmung des Projekts anstrebt.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung und Ausarbeitung von Exposés, Treatments oder Drehbüchern
• Recherche, Stoffanalyse, dramaturgische Beratung
• Entwicklung visueller Konzepte oder Charakterbeschreibungen
• Zielgruppen- und Marktanalysen im Kontext der Stoffentwicklung
• Kreative Weiterentwicklung bestehender Stoffideen
FÖRDERBEDINGUNGEN
-
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Autor*innen (nicht an Produktionsfirmen).
-
Anträge können einzeln oder in Kooperation mit Produzent*innen gestellt werden.
-
Das Projekt muss eigenständig vom Autor/der Autorin entwickelt werden können.
-
Der Stoff muss für eine Kinoauswertung konzipiert sein.
-
Fördermittel dürfen nicht rückwirkend beantragt werden.
-
Geförderte Stoffe müssen innerhalb der Frist fertiggestellt werden.
-
Geförderte Autorinnen bleiben Inhaberinnen der Rechte am Werk.
-
Ökologische Standards sind auch für Entwicklungsphasen einzuhalten (z. B. nachhaltige Meetings, Papierverzicht).
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
-
Anschreiben (persönliche Vorstellung des Projekts an die Jury)
-
Exposé oder Treatment (5–12 Seiten, Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5)
-
Inhaltsangabe (1 Seite, Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5)
-
Dialog- oder Beispielszene (3–7 Seiten)
-
Autor*innenkommentar (Gedanken zur Ausgestaltung, Vision, Zielgruppe etc.)
-
Freiwillige Unterlagen: Sichtungslinks, Moodboards, Teaser
-
Erklärung zu den Rechten am Stoff
-
Nachweis über Urheberschaft oder Verfilmungsrechte
-
Optionierungsvertrag oder schriftliche Rechteerklärung
-
-
Rechtenachweis bei literarischer Vorlage
-
Lebenslauf und Filmografie der Autor*innen (ggf. inkl. Auszeichnungen)
-
Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Kinostart, Verlagsauskunft, IMDB-Screenshot, Festivalnachweis)
-
ggf. Erklärung oder Filmografie der Hersteller*innen (bei Kooperation)
BEWERTUNGSKRITERIEN
-
Originalität und künstlerische Qualität des Stoffes
-
Dramaturgische Struktur und narrative Stärke
-
Gesellschaftliche und kulturelle Relevanz
-
Realisierbarkeit und Marktpotenzial
-
Professionalität und bisherige Leistungen der Autor*innen
NACH DER FÖRDERZUSAGE
-
Auszahlung in zwei Raten (50 % bei Beginn, 50 % nach Abgabe des Zwischenstands)
-
Nach Abschluss: Abgabe des finalen Treatments oder Drehbuchs
-
Verwendungsnachweis und Feedbackbericht erforderlich
-
Möglichkeit zur Antragstellung auf Anschlussförderung
KONTAKT
Jule Wolff
Teamleitung Drehbuch- & Entwicklungsförderung
📞 +49 30 27577 – 426
📍 Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
🌐 www.ffa.de/jurybasierte-foerderung-treatment-drehbuch.html
Mehr