💰 Fördersumme: variiert
🗓️ Antragsfristen: wahrscheinlich 15.11.2025 (Beratungsgespräch notwendig)
👥 Antragsberechtigt: Festivalveranstalter*in
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die MV Filmförderung unterstützt im Rahmen der Festivalförderung die Durchführung von Filmfestivals, die darauf abzielen, die Bevölkerung mit kulturell wertvollen Filmen umfassend zu versorgen. Zudem soll sie herausragende Leuchtturmprojekte mit überregionaler Bedeutung fördern und das vielfältige Filmschaffen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Region angemessen repräsentieren.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Es ist möglich, bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. In bestimmten, gut begründeten Fällen kann auch von der Regel abgewichen werden, dass der Regionaleffekt 100 Prozent beträgt.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Filmfestivals
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Förderanträge sind postalisch an die MV Filmförderung GmbH zu richten:
MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
KONTAKT
📍 MV Filmförderung GmbH
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
📧 g.eschen@mv-filmfoerderung.de
📧m.voss@mv-filmfoerderung.de
📞 49 385 / 595 87 492
🌐 https://www.mv-filmfoerderung.de/filmfoerderung/weitere-unterstuetzung/festivalfoerderung/