Produktionsförderung Fernsehen und serielle Formate

KategorieFilmförderung02märGanztägigProduktionsförderung Fernsehen und serielle FormateFörderebene: Regional | Summe: 600.000 € | Antragsdeadline: 02.03.2026 AnbieterFFF BayernBereichProduktionArt der ProuduktionSerie,SpielfilmRegionBayern

Infos

💰 Fördersumme:

  • Fernsehfilme (Ein- oder Mehrteiler): bis zu 600.000 €

  • Serielle Formate (mind. 4 Episoden): bis zu 1 Mio. €

    🗓️ Antragsfristen: 16. Februar 2026 bis 02. März 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)

    Entscheidung: 28. April 2026

    👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung Fernsehfilm und serielle Formate des FFF Bayern unterstützt die Herstellung hochwertiger, kulturell relevanter und marktfähiger TV-Produktionen.

Gefördert werden fiktionale und dokumentarische Fernsehfilme, Mehrteiler und Serien, die eine lineare Auswertung (TV-Ausstrahlung) nachweisen können.

Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen. Voraussetzung ist die Beteiligung eines Fernsehveranstalters oder Streamingdienstes als Koproduzentin oder Kofinanzierin.


IM DETAIL

  • Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern

  • Digitale Antragsdaten und unterschriebenes Formular müssen bis 24:00 Uhr am Fristtag hochgeladen werden

  • Projekte dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden

  • Ein Beratungsgespräch mit der Förderreferentin wird empfohlen

  • Entscheidungen trifft der Vergabeausschuss des FFF Bayern


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Produktion von fiktionalen oder dokumentarischen Fernsehfilmen (Ein- oder Mehrteiler)

Serielle Formate mit mindestens 4 fortlaufenden oder thematisch verbundenen Episoden

Innovative digitale Erzählformen, die an ein lineares Format angebunden sind

• Projekte mit nachweislichem Sendervertrag oder Deal Memo


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderquote: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten

  • Maximale Förderung:

    • Fernsehfilm: 600.000 €

    • Serie: 1 Mio. €

  • Bayerneffekt: mindestens 150 % des Darlehensbetrags müssen in Bayern ausgegeben werden

  • Senderbeteiligung: in der Regel mind. 60 % der Finanzierung

  • Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Kosten

  • Handlungskosten: bis zu 6 % der Fertigungskosten (max. 500.000 €)

  • Gewinn: bis zu 7,5 % der Fertigungs- und Handlungskosten (max. 1 Mio. €)

  • Überschreitungsreserve: nicht förderfähig

  • Mehrwertsteuer: nicht anrechenbar

  • Regiehonorar: max. 4 % des Gesamtbudgets (bis 1,5 Mio. € Budget)

  • Herstellungsleitung: max. 2,7 % der Herstellungskosten

  • Mehrfachfunktionen: Gagen müssen um 20 % reduziert werden

  • Prüfgebühr (LfA): 3 % der Fördersumme (mind. 500 €)


RÜCKZAHLUNG UND ERLÖSBETEILIGUNG

  • Förderkorridor: 50 % der prozentualen Förderbeteiligung fließen aus den Produzent*innenerlösen an den FFF zurück

  • Rückzahlung: 50 % der Erlöse aus der Verwertung des Films

  • Nach Rückzahlung: Möglichkeit eines Erfolgsdarlehens

  • Öffentliche Mittel und Preisgelder sind nicht rückführbar


SONDERREGELUNGEN

  • Leitlinie TV-Förderung (Rechteaufteilung):

    • Senderbeteiligung oder Koproduktionsvertrag erforderlich

    • Alternativ: unterschriebenes Eckdatenpapier oder Deal Memo mit Angaben zu Lizenzzeit und -gebiet

  • KI-Nutzung: muss dokumentiert und künstlerisch begründet werden

  • Premierenpflicht: Erste öffentliche Vorführung soll in Bayern stattfinden, sofern der FFF Hauptförderer ist


EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)

  • Handelsregisterauszug / Transparenzregisterauszug

  • Beteiligungsverhältnisse (bei juristischen Personen)

  • Firmenprofil / Filmografie

  • Drehbuch (+ ggf. weitere Fassungen)

  • Visualisierungshilfen (Moodboards, Referenzen)

  • Kalkulation mit ausgewiesenem Bayerneffekt

  • Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Senderbeteiligung, Koproduktionen etc.)

  • Drehplan, Stab- & Besetzungsliste (mit Filmografien und Verträgen)

  • Autor*innenvertrag / Verfilmungsvertrag

  • TV-Koproduktionsvertrag / Lizenzvertrag / Deal Memo

  • Marketingkonzept & Rückflussplan

  • Erklärung zur Einhaltung ökologischer Standards

  • Vorläufiger CO₂-Bericht


KONTAKT

Saskia Wagner

📧 saskia.wagner@fff-bayern.de

📞 089 544 602 11

🌐 fff-bayern.de/foerderbereiche/produktion-fernsehfilm-und-serie

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