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Virtual Reality
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 25.000 € (max. 70 % der anerkannten Entwicklungskosten, als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen) 🗓️ Antragsfristen: 16. Februar 2026 bis 02. März 2026 (ein
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 25.000 € (max. 70 % der anerkannten Entwicklungskosten, als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen)
🗓️ Antragsfristen: 16. Februar 2026 bis 02. März 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
🗓️ Entscheidung: 28.04.2026
👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen und Filmemacherinnen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Förderung des FFF Bayern im Bereich immersive audiovisuelle Inhalte richtet sich an Produzent*innen, die VR-, 360°- oder andere immersiv erzählte Formate mit linearem, narrativem Ansatz entwickeln.
Ziel ist die Unterstützung innovativer Inhalte, die neue Formen des filmischen Erzählens erproben und das Publikum auf immersiver Ebene ansprechen.
Die Förderung wird als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.
Ein Beratungsgespräch mit der Förderreferentin ist verpflichtend und muss spätestens 14 Tage vor Ende der Einreichfrist stattfinden.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das FFF-Onlineportal
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Digitale Antragsdaten müssen bis spätestens 24:00 Uhr am letzten Tag der Frist eingereicht werden
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Das unterzeichnete Antragsformular muss spätestens zwei Werktage nach Fristende beim FFF eingehen
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Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung erfolgen
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Förderung richtet sich an lineare, erzählerische VR-/360°-Inhalte, nicht an interaktive Spiele oder reine Simulationen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Entwicklung und Konzeption von VR- und 360°-Projekten
• Stoffentwicklung, Drehbuch- und Prototypen-Erstellung
• Recherchen, Casting, Locationscouting, Visualisierungsarbeiten
• Digitale Content-Entwicklung (z. B. 3D-, VFX- oder Motion-Design-Elemente)
• Marketing- und Präsentationsmaterialien (z. B. Trailer, Broschüren)
• Reisekosten im Zusammenhang mit Projektentwicklung und Finanzierung
• Rechts- und Beratungskosten
• Handlungskosten: bis zu 7,5 % der anerkannten Entwicklungskosten
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 70 % der Entwicklungskosten, max. 25.000 €
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Bayerneffekt: Förderung soll überwiegend in Bayern ausgegeben werden
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Eigenanteil: in angemessenem Umfang erforderlich
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Rückstellungen / Beistellungen:
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Eigene rückgestellte Leistungen: bis 15 % der Gesamtkosten
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Rückgestellte Leistungen Dritter: bis 15 %
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Gesamtobergrenze für Beistellungen & Rückstellungen: 25 %
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Mehrwertsteuer: nicht förderfähig
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Anerkennungsfähige Kosten: nur nach Antragstellung (Ausnahme: Rechteerwerb, Stoffentwicklung)
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlung erfolgt bei Drehbeginn oder Rechteveräußerung des entwickelten Projekts
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Anrechnung auf mögliche spätere Produktionsförderung
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Rückzahlungspflicht endet 5 Jahre nach letzter Auszahlung
FRISTEN
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Förderempfehlung verfällt, wenn Vertrag nicht binnen 6 Monaten abgeschlossen wird
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Schlussbericht muss innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden
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Verlängerung ist nur auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Frist möglich
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
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Drehbuch inkl. Figurenübersicht
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Kurzinhalt (max. 1 Seite)
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Filmografie des Antragstellers
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Realisierungskonzept: Entwicklungsstand, Maßnahmenplan, Zeitplan, Team, Partner, Auswertung
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Nachweis über Verfilmungsrechte
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Kalkulation der Entwicklungskosten (mit Bayerneffekt)
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Finanzierungsplan
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Nachweise über Eigen- und Fremdmittel
KONTAKT
Saskia Wagner
📞 089 544 602 19
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