💰 Fördersumme: 2.500 €
🗓️ Antragsdeadline: Ende Mai 2026 (Ausschreibung checken)
👥 Antragsberechtigt: Filmschaffende
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Der QueerScope – Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V. unterstützt Filmschaffende bei der Realisierung von queer-themenorientierten Kurzfilmen durch den QueerScope-Kurzfilmförderfonds.
IM DETAIL
- Kurzfilme mit seriellem Charakter, Videoinstallationen, Imagefilme oder immersive Formate können leider nicht gefördert werden.
- Außerdem sind Filmprojekte ausgeschlossen, die verfassungsfeindliche oder illegale Inhalte enthalten, pornografische oder gewaltverherrlichende Themen behandeln oder deutlich religiöse Gefühle unangemessen verletzen.
FÖRDERBEREICHE
Gefördert werden innovative Kurzfilmprojekte mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Kinos oder auf Filmfestivals geeignet sind.
- Drehbuchentwicklung
- Herstellung
- Postproduktion
FÖRDERBEDINGUNGEN
- zweckbezogenes Preisgeld
- Bewerben können sich Filmschaffende mit Wohnsitz in Deutschland
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
- Antragsformular mit beantragter Fördersumme (bis maximal 2.500,- Euro)
- Motivation/Begründung für das queer-thematische Projekt (1 Seite)
- inhaltliche Kurzdarstellung, Beschreibung der Figuren/Protagonist*innen (maximal bis zu 3 Seiten)
- Kalkulation (Kosten- und Finanzierungsplan) (1 Seite, ein Eigenanteil von 5% der Fördersumme muss einkalkuliert werden)
- Kurzbiografie/Filmografie (visuelle Arbeitsprobe kann hinzugefügt werden) (1 Seite)
- Umsetzungs-/Zeitplan (1 Seite)
- ggf. Drehbuch (Auszug)
- Die Anträge müssen in elektronischer Form und in deutscher Sprache vorliegen. Bei Einreichung dürfen die geforderten 7 Seiten nicht überschritten werden. Zusätzliche Materialien per Link können eingefügt werden.
KONTAKT
QueerScope – Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V.
Schanzenstr. 43
D-20357 Hamburg
📧 kff@queerscope.de
🌐 https://queerscope.de/kff/