Medienförderung RLP

KategorieFilmförderung,Stipendium10okt2:282:28Medienförderung RLPFörderebene: Regional | Summe: ca 10-50.000 € | Antragsdeadline: 10.10.2025 AnbieterMedienförderung Rheinland-Pfalz GmbHBereichDrehbuch,Produktion,RegieArt der ProuduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Experimentalfilm,Kinderfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,Serie,SpielfilmRegionRheinland-Pfalz

Infos

💰 Fördersumme: ca 10-50.000 €
🗓️ Antragsfristen: 01. Juli bis 10. Oktober (Vorgespräch verpflichtend)
👥 Antragsberechtigt: Autor*innen, Entwickler*innen, Produzent*innen für Audio- und Audiovisuelle Werke und Games sowie Verleih- und Vertriebsunternehmen und Publisher-Unternehmen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich für die umfassende Förderung von Kultur- und Medienschaffenden in allen relevanten Bereichen ein.

Zu diesem Zweck wurde die Medienförderung Rheinland-Pfalz GmbH gegründet, um in Zusammenarbeit mit den Partnern SWR, ZDF und dem Land Rheinland-Pfalz den Medienstandort zu stärken. Ziel ist es, innovativen und künstlerisch anspruchsvollen Medienproduktionen attraktive Förderbedingungen zu bieten und somit die kulturelle Vielfalt im Land zu fördern.


IM DETAIL

Gefördert werden relevante, innovative, digitale Medienvorhaben, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, für die Bereiche Audio- und Audiovisuelle Werke wie Inhalte für rundfunkähnliche Telemedien, Serien, Filme, Videos, und Games.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Die Förderung im Bereich Audio- und Audiovisuelle Werke und Games umfasst folgende Bereiche:

  • Projektentwicklung, Drehbuch & Konzeption
  • (Vor-)Produktion und Prototyping
  • Postproduktion & Porting, Verwertung
  • und Public Relations

Arbeiten vor allem im Bereich Projektentwicklung, Drehbuch und Konzeption sowie der Bereich Gründungen und Selbstständigkeit können zudem über das Stipendienprogramm gefördert werden.

Debüt- und Nachwuchsproduktionen können auch über das Stipendienprogramm gefördert werden.

Eine Förderung ist nicht vorgesehen für Industrie, Werbung und Musikvideos sowie für Projekte.


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Der Rheinland-Pfalz-Effekt wird durch einen kulturellen Bezug zu Rheinland-Pfalz und/oder ein wirtschaftliches Interesse an dem Projekt in der Region erzielt.
  • Ein kultureller Bezug besteht, wenn das Projekt eng mit Rheinland-Pfalz verbunden ist oder der Antragsteller seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Region hat. Ein wirtschaftliches Interesse liegt vor, wenn mindestens 120 % des gewährten Zuschusses in Rheinland-Pfalz verortet sind.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und erfolgt aus den Fördermitteln der Medienförderung Rheinland-Pfalz. Bei einem Zuschuss handelt es sich um eine zweckgebundene Geldleistung, die unter der Voraussetzung des Nachweises einer zweckentsprechenden Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Der/die Antragsteller*in hat bei der Finanzierung des Medienvorhabens einen angemessenen Eigenanteil zu tragen. Hierbei sind Eigenmittel in Höhe von mindestens 2 % der Gesamtherstellungskosten einzubringen.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Dem Antrag sind ein Drehbuch oder ein Konzept, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan mit Kalkulation der beantragten Fördersumme, eine Aufstellung zum Rheinland-Pfalz-Effekt sowie ein Verwertungskonzept beizufügen.
  • Dem Förderantrag sind im Bereich Projektentwicklung: ein Exposé/Kurzkonzept und
  • im Bereich Drehbuch&Konzeption ein Exposé oder Treatment mit einer ausgearbeiteten Dialogszene bzw. im Dokumentar- oder Games-Bereich einer Projektskizze für die mediale Umsetzung beizufügen, welches ein qualitativ förderungswürdiges Ergebnis erwarten lässt.


KONTAKT

Wallstraße 11 • 55122 Mainz

📧 info@mf-rlp.de

📞 +49 172 6794974

🌐 https://mf-rlp.de

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