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Projektentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: i. d. R. bis zu 50 % der Entwicklungskosten (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 %), als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.
Infos
💰 Fördersumme: i. d. R. bis zu 50 % der Entwicklungskosten (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 %), als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.
🗓️ Antragsfrist: 10.02.2026 · Antragsgespräch bis 27.01.2026
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen (keine Studierenden).
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Gefördert wird die Fortentwicklung eines Stoffes bis zur Produktionsreife – inkl. Maßnahmen zu Finanzierung, Drehvorbereitung, Auswertung & Vermarktung. Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen; die Abwicklung übernimmt die ILB. Projektbeginn vor Förderentscheidung ist grundsätzlich unzulässig (vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur ausnahmsweise).
Regionaleffekt: Mindestens die gewährten Fördermittel sind in Berlin/Brandenburg auszugeben; der Regionaleffekt ist im Kalkulationsschema detailliert in EUR auszuweisen.
IM DETAIL
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Förderquote: in der Regel ≤ 50 %, in Ausnahmefällen ≤ 80 % der Entwicklungskosten.
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Eigenanteil Produzent*in: mind. 20 % (Eigen-/Fremdmittel, Rückstellungen, Beistellungen). Rückstellungen des kreativen Stabs (Drehbuch, Dramaturgie, Regie) werden nicht als Eigenanteil anerkannt.
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Anerkannte Entwicklungskosten (Auszug):
• Handlungskosten bis 7,5 % der kalkulierten Gesamtkosten (ohne ILB-Gebühr) · Produzent*innenhonorar bis max. 6 Monate à 2.000 € (Doku: 1.000 €/Monat) · Honorare für Autorin/Dramaturgin/Team · Fach- & Rechtsberatung · Recherche, Motivsuche, Casting, technische Beratung · Storyboard/Look/Marketing/Teaser/Moodfilm · Kalkulations- & Drehplanerstellung.
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Auszahlung: i. d. R. in 3 Raten nach Projektfortschritt; 15 % Schlussrate nach Prüfung des Schlussberichts. ILB-Gebühr: 1 % des Darlehens (Mindestgebühr 500 € bei 10.000–50.000 €).
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Rückzahlung: vollständig bei Realisierung – spätestens bei Produktionsbeginn oder anderweitiger Rechteverwertung; Rückzahlungspflicht endet i. d. R. 5 Jahre nach Abgabe des Schlussberichts.
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Nachweise & Credits: Archiv-/Belegkopie; Logo-Nennung des Medienboard in allen Materialien.
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Nachhaltigkeit & Fairness: Beachtung von Tarif-/Sozialstandards, Mindestlohn, Genderausgewogenheit; ökologische Standards (CO₂-Reduktion) anwenden.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Drehbuch (erste Fassung) bzw. bei Dokus ausführliches Konzept
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Finanzierungsplan für die Entwicklung
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Kalkulation der Entwicklungskosten mit ausgewiesenem Regionaleffekt
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Drehbuch-/Verfilmungsvertrag zwischen Autorin und Produzentin
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Nachweis der Verfilmungsrechte + Rechteerklärung/Optionsvertrag (mindestens für die Dauer der Tilgungsverpflichtung)
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Producer’s Notes zur inhaltlichen Weiterentwicklung & geplanten Finanzierung; ggf. Nachweis eines Verwertungsinteresses (Verleih/Vertrieb/TV)
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Zeitplan der Entwicklungsarbeit.
KONTAKT
Jessica Heinrich – Leitung Backoffice
📞 +49 331 74387 20
✉️ j.heinrich@medienboard.de
🌐 medienboar.de/foerderung-film/einreichtermine-filmfoerderung
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