Produktionsförderung (Fernsehfilm)

KategorieFilmförderung10febGanztägigProduktionsförderung (Fernsehfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: max. 40.000 € | Antragsdeadline: 10.02.2026 AnbieterMedienboard Berlin-BrandenburgBereichProduktionRegionBerlin/Brandenburg

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 10.02.2026

📞 Beratungsgespräch: bis 27.01.2026 (Pflicht)

👥 Antragsberechtigt: unabhängige Produzent*innen (keine Studierenden)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Entwicklungsförderung für Koproduktionen des Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt die Entwicklung und Vorbereitung von Koproduktionen zwischen unabhängigen Produzent*innen und Fernsehsendern oder VoD-Plattformen.

Gefördert werden fiktionale und nicht-fiktionale Formate für TV und Online-Angebote, die kreative, wirtschaftliche und kulturelle Relevanz besitzen.

Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen und richtet sich nach den Regelungen der Förderrichtlinie 2024 (§ 2.5).


IM DETAIL

  • Förderquote: max. 50 % der förderfähigen Kosten
  • Förderart: bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
  • Beihilfeintensität: gem. Artikel 54 AGVO
  • Eigenanteil: mindestens 50 % – dieser kann über

    • eigene Mittel,
    • Eigenleistungen (z. B. Gagenrückstellungen),
    • Garantien für Weltvertrieb,
    • internationale Vorverkäufe oder
    • Beistellungen Dritter (Dienstleister etc.) gedeckt werden. Rückgestellte Eigenleistungen dürfen maximal 10 % der Herstellungskosten ausmachen.

  • Produzentenhonorar: bei Fernsehfilmen nicht möglich, jedoch darf ein Gewinn von bis zu 7,5 % der Summe aus Fertigungs- und Handlungskosten kalkuliert werden.
  • Regionaleffekt: mindestens die Fördersumme muss in Berlin und/oder Brandenburg ausgegeben werden.
  • Nachhaltigkeit: verpflichtend sind CO₂-Kalkulation, Einsatz nachhaltiger Produktionsmethoden und die Einhaltung der „Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen“.
  • Rechteaufteilung: fair und ausgewogen zwischen Produzentin und Auswerterin, unter Berücksichtigung der öffentlichen Förderung als Leistung der Produzent*in.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Drehbuch
  • Rechtekette (Erwerb oder Option auf Stoffrechte)
  • Detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt
  • Finanzierungsplan
  • Stab- und Besetzungsliste
  • Producer’s & Director’s Notes
  • Nachweis über Auswertungsinteresse (mind. LOI eines Senders, VoD-Plattform oder Vertriebs)
  • Rechteaufteilung zwischen Produzent*in und Auswerter
  • Recoupmentplan inkl. Darstellung der Rückflussverteilung aus nationalen und internationalen Erlösen (Produzentennettoanteil, Zweitverwertung, Vertriebskosten etc.)
  • Erklärungen zu Branchentarifverträgen, Sozialstandards, Mindestlohn, KI-Einsatz
  • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste oder Gewerbeanmeldung + aktueller Jahresabschluss inkl. G & V
  • CO₂-Berechnung der Produktion (mittels CO₂-Rechner)
  • Selbsterklärung zur Einhaltung ökologischer Standards
  • ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Drehbeginn) mit Begründung


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Mit der Arbeit darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.
  • Antragsgespräch vor Einreichung ist zwingend.
  • Gesamtfinanzierung muss spätestens 6 Monate nach Zusage nachgewiesen werden.
  • Faire Arbeitsbedingungen, Diversität und Gleichstellung werden vorausgesetzt.
  • Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.


KONTAKT

Jessica Heinrich

Leitung Backoffice – Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

📞 +49 331 74387 20

📧 j.heinrich@medienboard.de

📍 August-Bebel-Straße 26–53, 14482 Potsdam-Babelsberg

🌐 www.medienboard.de/foerderung/film

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