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Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 100.000 € 🗓️Antragsfrist: 15.01.2026 👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen, Hersteller*innen, Regisseur*innen
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 100.000 €
🗓️Antragsfrist: 15.01.2026
👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen, Hersteller*innen, Regisseur*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektentwicklungsförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt die Stoffbeschaffung, die Drehbuchbeschaffung und –entwicklung oder sonstige produktionsvorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung von Filmstoffen für programmfüllende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, einschließlich Animations- und Experimentalfilmen sowie hybriden Formen.
IM DETAIL
- Förderhöhe: bis zu 150.000 €
- Art der Förderung: nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen
ANTRAGSBERECHTIGTE PERSONEN
- müssen vor Antragstellung mindestens ein programmfüllenden Spiel-, Dokumentar-, Kinderfilm oder ein Serienformat hergestellt haben
- bei Serien gilt eine Mindestlänge von 120 Minuten und mindestens zwei aufeinanderfolgenden Episoden
Bei Dokumentarfilmen muss die Autor*in oder Regisseur*in:
- mindestens ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder eine Serie oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt/realisiert haben oder
- ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben oder
- für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sein.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
- Spiel- und Dokumentarfilme müssen eine Mindestlänge von 79 Minuten haben
- für Kinderfilme gilt eine Mindestlänge von 59 Minuten
Die Entwicklungsförderung bietet dabei verschiedene Förderstufen an:
- eine Treatmentförderung für Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme,
- eine 2-phasige Drehbuchförderung für Spiel- und Kinderfilme und
- eine Projektentwicklungsförderung für Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, in der auch Stoff-/Drehbuchentwicklung möglich ist.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
- Anschreiben mit dem das Gremium persönlich begrüßt und in den Antrag eingeführt werden kann. Hier lassen sich auch Aspekte anbringen, die nicht inhaltlich mit dem Stoff selbst zu tun haben, aber einnehmend für den Antrag sein können.
- Inhaltsangabe (1 Seite)
- Dokumentarfilm: mind. Projektbeschreibung (10-35 Seiten)
- Spielfilm/Kinderfilm: Aktuelle Drehbuchfassung
- Beschreibung der Maßnahme
- Stoff-/Projektentwicklungsplan (im Falle einer anschließenden Produktionsförderung muss die Maßnahme vor Drehbeginn abgeschlossen sein)
- Realisierungskonzept nach Abschluss der Maßnahme
- Ggf. Autor*innenkommentar
- Ggf. Filmographie der Regie
- Ggf. Stabliste
- Ggf. Protagonist*innenliste
- Nachweis(e) der Stoffrechte
- Firmenprofil
- Filmographie Autor*innen
- Nachweis der Antragsberechtigung
- Finanzierungsplan (mit Berechnung Eigenanteil, Status der Finanzierung
- Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen/-Verträge etc.)
- Kalkulation der Kosten (Maximalansätze Gagen, Produzenten Fee, HU gem. RL Produktionsförderung FFG)
KONTAKT
Nadja Jumah
📞 030 27577-419
📍 Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
🌐 www.ffa.de/jurybasierte-foerderung-treatment-drehbuch.html
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