💰 Fördersumme: bis zu 50.000 €
🗓️ Antragsfrist: 02.02.2026 (Beratung bis 19.01.2026)
👥 Antragsberechtigt: Verleiher*innen
Förderbare Maßnahmen
Einzureichende Unterlagen
- Angaben zum Unternehmen/Unternehmensprofil und Angaben zu
- Unternehmensinhabern/Gesellschaftern
- Handelsregisterauszug und Liste der Gesellschafter; sofern keine Eintragung im
- Handelsregister: Gewerbeanmeldung und Gesellschaftervertrag und bei
- Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag
- Aktueller Jahresabschluss (auf Papier, per Post, in einfacher Ausfertigung)
- Inhaltsangabe (eine DIN A4-Seite)
- Angaben zu Autor, Regisseur, Kamera, ausführenden Produzenten und Hauptdarsteller / Sprecher (inklusive Angabe zum Hauptwohnsitz)
- Darstellung der Auswertungsrechte (räumlich, zeitlich, gewerblich/nicht gewerblich)
- Marketingkonzept national / international (inkl. Kinoeinsatz, Dauer, Orte)
- Kalkulation in branchenüblicher Form mit Darstellung der Regionaleffekte für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aller anderen beantragten Länder-Fördermittel
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (inkl. Best-, Middle- und Low-Case-Szenarien) und
- Recoupmentplan
- 15 DVDs per Post
- ggf. Sichtungslink
- Erklärung neues Vorhaben
- ggf. vorz. MaßnahmenbeginnSprecher (inklusive Angabe zum Hauptwohnsitz)
Kontakt
Kassandra Mai
Förderbereich
📧 kassandra.mai@mdm-online.de
49 341 269 87 17