Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung 

KategorieFilmförderung14apr8:428:42Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung Förderebene: Bundesweit | Summe: 40.000 € | Antragsdeadline: 14.04.2026 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichDrehbuchArt der ProduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Kinderfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 40.000 €

🗓️Antragsfrist: 14.04.2026

👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Treatmentförderung für die Entwicklung einer Idee zu einem Treatment kann für programmfüllende Spiel-, Kinder- oder Dokumentarfilme beantragt werden. Bei der Drehbuchförderung wird die erste Drehbuchfassung bis hin zu einer zur Produktionsvorbereitung geeigneten Drehbuchfassung gefördert.


IM DETAIL

  • Förderhöhe: bis zu 40.000 €, Treatmentförderung: 15.000, Animationsfilme: bis zu 50.000, Beratungsleistungen: 10.000
  • Art der Förderung: nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen


ANTRAGSBERECHTIGTE PERSONEN

Eine Treatment- oder Drehbuchförderung können Autor*innen beantragen, die vor Antragstellung mindestens

  • ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben, das zur Produktion und Auswertung in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem gleichgestellten Staat gelangt ist.  
  • oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben
  • oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sind 
  • oder mit einem*r Hersteller*in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt. 


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Treatment- und Drehbuchförderung


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

Treatmentförderung:

  • Anschreiben, mit dem das Gremium persönlich begrüßt und in den Antrag eingeführt werden kann. Hier lassen sich auch Aspekte anbringen, die nicht inhaltlich mit dem Stoff selbst zu tun haben, aber einnehmend für den Antrag sein können.
  • Synopsis/Logline (max. 500 Zeichen)
  • Idee: Beschreibung des Vorhabens auf 1-3 Seiten (Zeilenabstand 1,5, Schrift Arial 12 Punkt). Die Formatvorgabe ist streng einzuhalten.
  • Autor*innenkommentar: Eine Beschreibung weiterer Gedanken zur inhaltlichen Ausgestaltung des Stoffes und zur Vision zum Film, möglich sind auch Angaben zur Zielgruppe etc.
  • Sonstige Angaben (optional) wie Sichtungslinks zu relevanten bisherigen Werken, Visualisierungshilfen wie Moods, etc.
  • Erklärung zu den Rechten an der Idee:
    Entweder als unterzeichnete Erklärung über Urheberschaft und Besitz der Verfilmungsrechte oder mind. durch eine Option der Rechte bei literarischer Vorlage. Bei Rechteeinbringung des/der Hersteller*in müssen die Rechte nachgewiesen werden und dem/der Autor*in mindestens per unterzeichneter Erklärung das Recht zur Entwicklung des Stoffes in der Maßnahme eingeräumt werden.
  • ggf. Rechtenachweis für literarische Vorlage
  • Lebenslauf / Filmografie Autor*innen und ggf. wichtige Auszeichnungen
  • ggf. Filmografie Filmhersteller*innen
  • ggf. Erklärung der Filmhersteller*innen
  • Nachweis der Antragsberechtigung Autor*innen
  • ggf. Nachweis der Antragsberechtigung Filmhersteller*innen 
    Mögliche Nachweise: Kinostartbestätigung eines Verleihs, Sender-/Streamerbestätigung, Einladung/Programm eines Festivals, Verlagsauskunft, IMDB-Screenshots etc.
  • ggf. aktueller Handelsregisterauszug der/des Filmhersteller*in im Fall einer gemeinsamen Beantragung
  • Bei Gemeinschaftsprojekten mit anderen Autor*innen: Vertretungsberechtigung für Antragsteller*in

Drehbuchförderung:

  • Anschreiben, mit dem das Gremium persönlich begrüßt und in den Antrag eingeführt werden kann. Hier lassen sich auch Aspekte anbringen, die nicht inhaltlich mit dem Stoff selbst zu tun haben, aber einnehmend für den Antrag sein können.
  • Exposé/Treatment (5–12 Seiten, Zeilenabstand 1,5, Schrift Arial 12 Punkt). Die Formatvorgabe ist streng einzuhalten.
  • Inhaltsangabe (1 Seite, Zeilenabstand 1,5, Schrift Arial 12 Punkt)
  • Dialog-/Beispielszene (3-7 Seiten)
  • Autor*innenkommentar: Eine Beschreibung weiterer Gedanken zur inhaltlichen Ausgestaltung des Stoffes und Vision zum Film, möglich auch Zielgruppenbetrachtung etc.
  • Sonstige (freiwillige) Angaben wie Sichtungslinks zu relevanten bisherigen Werken, Visualisierungshilfen wie Moods, etc.
  • Erklärung zu den Rechten am Treatment/ Exposé: 
    Entweder als unterzeichnete Erklärung über Urheberschaft und Besitz der Verfilmungsrechte oder mind. durch eine Optionierung der Rechte bei literarischer Vorlage. Bei Rechteeinbringung des*der Hersteller*in müssen die Rechte nachgewiesen werden und dem/der Autor*in mindestens per unterzeichneter Erklärung das Recht zur Entwicklung des Stoffes in der Maßnahme eingeräumt werden.
  • Rechtenachweis für literarische Vorlage

  • Lebenslauf / Filmografie Autor*innen u. ggf. wichtige Auszeichnungen
  • ggf. Filmografie Filmhersteller*innen
  • ggf. Erklärung der Filmhersteller*innen

  • Nachweis der Antragsberechtigung Autor*innen
  • ggf. Nachweis der Antragsberechtigung Filmhersteller*innen
    Mögliche Nachweise: Kinostartbestätigung eines Verleihs, Sender-/Streamerbestätigung, Einladung/Programm eines Festivals, Verlagsauskunft, IMDB-Screenshots etc.
  • ggf. aktueller Handelsregisterauszug der/des Filmhersteller*in im Fall einer gemeinsamen Beantragung
  • Bei Gemeinschaftsprojekten mit anderen Autor*innen: Vertretungsberechtigung für Antragsteller*in


KONTAKT

Jule Wolff

📞 030 27577-426

📧 j.wolff@ffa.de

📍 Filmförderungsanstalt (FFA)

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

🌐 https://www.ffa.de/jurybasierte-foerderung-treatment-drehbuch.html

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