Hessen Film & Medien Postproduktion

KategorieFilmförderung04aug8:258:25Hessen Film & Medien PostproduktionSumme: max. 30.000 € | Antragsdeadline: 04.08.2026BereichProduktionArt der ProduktionDokumentarfilm,Experimentalfilm,Kinderfilm,Sonstige,SpielfilmRegionHessen

Infos

💰 Fördersumme: 30.000Euro

🗓️ Antragsfrist: 04.08.26

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Fördermöglichkeit der Hessen Film & Medien (HF&M) für die Postproduktion programmfüllender Kinofilme. Gefördert werden können Projekte, deren Dreharbeiten bereits abgeschlossen sind und deren Postproduktion in Hessen durchgeführt wird. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben und kann maximal 30.000 Euro betragen. Ziel ist es, die Fertigstellung von Kinofilmen im Bereich Postproduktion zu unterstützen, sofern ein deutlicher Hessen-Bezug vorliegt.


IM DETAIL

Die Förderung richtet sich an Filmprojekte, die sich bereits nach Abschluss der Dreharbeiten in der Postproduktionsphase befinden. Der Antrag muss über das Onlineportal der HF&M unter dem Bereich Postproduktion gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den zuständigen Förderreferentinnen notwendig. Erst danach erhalten Antragstellerinnen den erforderlichen Beratungscode für die Online-Einreichung.

Die Förderung erfolgt je nach Höhe unterschiedlich: Bis einschließlich 10.000 Euro wird sie als Festbetragsfinanzierung vergeben, ab 10.001 Euro als Anteilsfinanzierung. Ab einer Fördersumme von 10.001 Euro muss außerdem eine Prüfgebühr von 3 % der Fördersumme in die Kalkulation aufgenommen werden. Diese Prüfgebühr kann als Hessen-Effekt berücksichtigt werden.

Die Fördersumme wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: 80 % bei Vertragsabschluss und 20 % nach positiver Schlussprüfung. Die genaue Ausgestaltung wird im Fördervertrag geregelt. Bei geförderten Projekten muss außerdem angemessen auf die Förderung durch die HF&M hingewiesen werden. Die Premiere eines in der Postproduktion geförderten Films soll nach Möglichkeit in Hessen stattfinden.


FÖRDERBEDINGUNGEN

Einreichen dürfen Produzent*innen mit eigenen Projekten, sofern sie nach den entsprechenden Punkten der HF&M-Richtlinie antragsberechtigt sind. Zusätzlich müssen die Antragsteller*innen eine Betriebsstätte, Niederlassung oder ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Nicht antragsberechtigt sind Produzentinnen, die lediglich Auftragsarbeiten präsentieren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Produzentinnen, die erst nach Abschluss der Dreharbeiten in das Projekt eingestiegen sind.

Gefördert werden kann nur, wenn mehrere zentrale Bedingungen erfüllt sind: Die Dreharbeiten müssen abgeschlossen sein, das Projekt darf zuvor keine öffentliche Produktionsförderung im In- oder Ausland erhalten haben, die Antragsteller*innen müssen einen Hessen-Bezug durch Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung haben, und die Postproduktion muss in Hessen stattfinden.

Außerdem muss der nachweisbare Hessen-Effekt mindestens 100 % betragen. Das bedeutet: Die gesamte Fördersumme muss in Hessen verwendet werden und in der Postproduktionskalkulation detailliert ausgewiesen sein.

Mit dem Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. In Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die HF&M genehmigt werden; daraus entsteht aber kein Anspruch auf Förderung.

Die Antragssumme soll auf Hunderterstellen gerundet werden. Kosten, die bereits vor der Antragstellung entstanden sind, werden nicht anerkannt.

Ein angemessener Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtkosten soll eingebracht werden. Dieser kann aus Eigenmitteln, Fremdmitteln oder rückgestellten Eigenleistungen bestehen. Sachleistungen der Hersteller*innen und Sachleisterkredite technischer Firmen zählen nicht zum Eigenanteil.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

Für den Antrag sollen insbesondere folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bio- bzw. Filmografie der Antragsteller*innen
  • Synopsis und kurze Inhaltsangabe des Projekts, maximal eine DIN-A4-Seite
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Darstellung der bisherigen Finanzierung des Projekts
  • Nachweis, dass das Projekt bisher keine öffentliche Filmförderung im In- oder Ausland erhalten hat
  • Sichtungsmaterial als Rohschnitt über einen passwortgeschützten Online-Link; ein Trailer oder Teaser reicht nicht aus
  • Selbsterklärung zum Erwerb der Rechte am Stoff, Buch und gegebenenfalls an Musik oder Titel
  • detaillierte Kalkulation der Postproduktion mit ausgewiesenem Hessen-Effekt und Angaben zu den Postproduktionsfirmen
  • Angaben zum Hessenbezug
  • Finanzierungsplan mit allen vorhandenen oder geplanten Finanzierungsbausteinen
  • Projektzeitraum bzw. Postproduktionsplan
  • Stab- und Besetzungsliste
  • Filmografien von Produzent*innen, Regie und Kamera
  • Marketing- und Auswertungskonzept

Die HF&M kann bei Bedarf weitere einzelne Dokumente nachfordern.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Förderbar sind Kosten, die für die Postproduktion des Films notwendig sind. Dazu gehören grundsätzlich alle branchenüblichen Kostenpositionen, die für die Fertigstellung in der Postproduktion erforderlich sind, sofern sie korrekt kalkuliert und in Euro ausgewiesen werden. Die Kalkulation muss auch Eigenleistungen, Beistellungen, Rückstellungen und vergleichbare Positionen enthalten.

Wichtig ist, dass die Postproduktion in Hessen stattfindet und die geförderten Mittel vollständig in Hessen ausgegeben werden. Die jeweiligen Kostenpositionen müssen also den Hessen-Effekt nachvollziehbar abbilden.

Nicht anerkannt werden in der Postproduktion unter anderem:

  • Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
  • Producer’s Fee bzw. Produzent*innenhonorar
  • Handlungskosten
  • Überschreitungsreserve
  • eigene Honorare der Hersteller*innen

Rückstellungen und Beistellungen dürfen zwar in der Kalkulation auftauchen, müssen aber klar gekennzeichnet und im Finanzierungsplan als Finanzierungsbausteine dargestellt werden. Bei rückgestellten Gagen ist außerdem die Sozialversicherungspflicht zu beachten.


KONTAKT


Hessen Film & Medien GmbH

Bertramstraße 8
60320 Frankfurt

📞 069 15 32 404 75

📧 antrag@hessenfilm.de
📧 wagner@hessenfilm.de

🌐 https://www.hessenfilm.de/foerderung/produktion

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