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Creative Development Fernsehfilm/Serien
Infos
💰 Fördersumme: 70.000 Euro 🗓️ Antragsfrist: 25.09.26 👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen, Filmhochschulabsolvent*innen sowie Produzent*innen gemeinsam mit Autor*innen oder Filmemacher*innen INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG Die Creative-Development-Förderung unterstützt fiktionale
Infos
💰 Fördersumme: 70.000 Euro
🗓️ Antragsfrist: 25.09.26
👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen, Filmhochschulabsolvent*innen sowie Produzent*innen gemeinsam mit Autor*innen oder Filmemacher*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Creative-Development-Förderung unterstützt fiktionale und non-fiktionale Film- und Serienprojekte von der frühen Stoffentwicklung bis zur Drehbuchentwicklung. Die Förderung ist in drei aufeinander aufbauende Stufen gegliedert. In der frühen Entwicklungsphase kann das spätere Format noch offenbleiben, damit der Stoff mit größtmöglicher künstlerischer Freiheit entwickelt werden kann.
IM DETAIL
Das Stufenmodell umfasst die Exposéförderung, die Treatment- beziehungsweise Projektentwicklungsförderung und die Drehbuchförderung beziehungsweise Drehbuchweiterentwicklung. Die nächste Entwicklungsstufe wird nicht automatisch bewilligt, sondern muss jeweils neu beantragt werden.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen zur Entwicklung eines Projekts. Dazu gehören unter anderem:
- Honorare für Autor*innen
- Dramaturgie und Beratung
- Recherche und Reisen
- Erstellung eines Trailers
- Entwicklung visueller und technischer Erzählmittel
- weitere unmittelbar mit der Stoff- und Projektentwicklung verbundene Kosten
FÖRDERBEDINGUNGEN
In Stufe 1 können professionelle Drehbuchautor*innen, Filmhochschulabsolvent*innen sowie Produzent*innen gemeinsam mit Autor*innen oder Filmemacher*innen einreichen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
In den Stufen 2 und 3 erfolgt die Einreichung in der Regel gemeinsam mit einer Produktionsfirma mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Autor*innen und Filmemacher*innen mit umfangreichem Trackrecord können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Produktionsfirma beantragen.
Besonders berücksichtigt werden Talente aus NRW, die ihren ersten oder zweiten Film nach dem Studium entwickeln. Weitere Förderschwerpunkte für 2026 und 2027 sind Kinder- und Familienunterhaltung, Animation, kommerzielle Mainstream- und High-End-Stoffe sowie hochwertiger Short Form Content und Vertical Dramas.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Für Produzent:innen außerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt sie als bedingt rückzahlbares Darlehen; außerdem muss ein NRW-Bezug nachgewiesen werden.
Der Durchführungszeitraum beträgt sechs Monate für Stufe 1 und Stufe 2 sowie zwölf Monate für Stufe 3 und für die dokumentarische Projektentwicklung.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
Die benötigten Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Förderstufe:
- Stufe 1: Unterlagen zur Exposéförderung
- Stufe 2: Unterlagen zur Treatmentförderung
- Stufe 2: Unterlagen zur Projektentwicklung für Dokumentarfilm und Animation
- Stufe 3: Unterlagen zur Drehbuchförderung
- Stufe 3: Unterlagen zur Drehbuchweiterentwicklung
Für das Beratungsgespräch in Stufe 2 und 3 müssen vorab ein Onepager sowie bei einem Erstkontakt eine Vita beziehungsweise Filmografie eingereicht werden.
Je nach Antrag sind außerdem Optionsvereinbarungen, Drehbuchverträge oder Nachweise über bestehende beziehungsweise vorbestehende Rechte erforderlich.
KONTAKT
Fiktionale Stoffe
Cher Zimmerer
Stellvertretende Leitung Förderung
Head of Development & Audio
📞 0221 260 30-330
Dokumentarische Stoffe
Ivana Lalovic
Referentin Dokumentarfilm
📞 0221 260 30-316
🌐 filmstiftung.de
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