🗓️Antragsfrist: 06.10.2026
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) fördert die Produktion von Kurzfilmen, wenn das Projekt der Stärkung des in Mitteldeutschland ansässigen Nachwuchses dient.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
Gefördert werden die Herstellungskosten des Kurzfilms.
Für Produktionsförderungen können grundsätzlich die mit der Filmproduktion verbundenen Herstellungskosten berücksichtigt werden. Die MDM verlangt dabei unter anderem eine branchenübliche Kalkulation und die Darstellung der geplanten regionalen Ausgaben.
Darüber hinaus kann Stoffentwicklung im Nachwuchsbereich gefördert werden.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
- Für eine Produktionsförderung nennt die Richtlinie insbesondere:
- Drehbuch
- Stab- und Besetzungsliste
- branchenübliche Kalkulation
- Finanzierungsplan
- Übersicht der geplanten Drehorte
- detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Aufschlüsselung der geplanten Ausgaben in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- bei weiteren Förderungen: Darstellung der dort vorgesehenen Regionaleffekte
- Absichtserklärungen zur Verwertung des Projekts
- bei internationalen/europäischen Koproduktionen zusätzlich Gesamtkalkulation und Kalkulation des deutschen Koproduktionsanteils.
KONTAKT
Dana Messerschmidt
📞 +49 (0) 341 – 269 87 22
📧 dana.messerschmidt@mdm-online.de
📍 Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
🌐 www.ffa.de/jurybasierte-foerderung-treatment-drehbuch.html