Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Förderung wird gemeinsam mit der FFA und mit dem französischen Centre nationale du cinéma et de l’image animée (CNC) durchgeführt. Gefördert wird ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Entscheidungssitzung ist am 18.09.2025
Im Detail
Die Förderung sollte beidseitig von den deutschen Produzent*innen bei der FFA und von den französischen Koproduzent*innen beim CNC in Frankreich eingereicht werden. Das Verhältnis zwischen den Koproduktionsanteilen der beiden Länder muss zwischen 80 und 20 Prozent liegen und ist nachzuweisen im Finanzierungsplan und Koproduktionsvertrag.
Es können Darlehen vergeben werden, die nur unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des Darlehens darf bis zu 20 Prozent des jeweiligen Koproduktionsanteils betragen. Mehrheitlich beteiligte Koproduzentinnen können bis zu 300.000 Euro beantragen, Minderheitsbeteiligte bis zu 200.000 Euro.
Einzureichende Dokumente:
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- Drehbuch oder Treatment in deutscher Sprache
- Synopsis
- Nachweis der Verfilmungsrechte (Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag etc.)
- Kalkulation
- Finanzierungsplan und Finanzierungsnachweise
- Verleihzusage für Deutschland sowie ein Marketingkonzept
- Koproduktionsvertrag
- Drehplan
- Stab- und Besetzungsliste
- Filmografie des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- vorläufige BAFA-Bescheinigung
- sonstige Angaben zum Projekt (Visualisierungshilfen, Trailer, Musikbeispiele)
Kontaktperson
Birthe Klinge, Förderreferentin, Tel.: 030 27577-416