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Drehbuchentwicklung (Fernsehfilm, Serien)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (Zuschuss für Fördernehmerinnen aus NRW) 🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025 👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautorinnen mit erstem Wohnsitz in NRW und
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (Zuschuss für Fördernehmerinnen aus NRW)
🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025
👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautorinnen mit erstem Wohnsitz in NRW und Produzent*innen mit Unternehmenssitz in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuchförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Entwicklung von Drehbüchern für Fernsehfilme und Serien.
Ziel ist die Förderung starker Stoffe und origineller Ideen, die für den linearen und non-linearen TV-Markt bestimmt sind.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben und richtet sich an Autorinnen und Produzentinnen, die an der Entwicklung hochwertiger Formate arbeiten.
Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin ist vor Antragstellung verpflichtend.
IM DETAIL
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Gefördert wird die Erstellung und Überarbeitung von Drehbüchern für Fernsehfilme und Serien.
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Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss (nicht rückzahlbar).
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Die Höchstfördersumme beträgt 20.000 € pro Projekt.
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Geförderte Projekte sollen in NRW entwickelt und möglichst mit NRW-Partner*innen umgesetzt werden.
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Projekte müssen inhaltlich und handwerklich überzeugend sein sowie ein klares Realisierungspotenzial aufweisen.
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Förderfähig sind sowohl Einzeldrehbücher als auch Pilotepisoden von Serienprojekten.
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Es kann sich um fiktionale oder dokumentarische Stoffe handeln.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung von Drehbuchfassungen (inkl. Recherchen, Exposés, Treatments)
• Dramaturgische Beratung, Stoffanalysen und Script Consulting
• Überarbeitung vorhandener Buchfassungen
• Erstellung von Pilotbüchern oder Serienbibern
• Entwicklung literarischer Vorlagen für Fernseh- oder Serienproduktionen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 100 % der Entwicklungskosten (max. 20.000 €).
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Förderart: Zuschuss (nicht rückzahlbar).
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Antragstellung nur nach verpflichtendem Beratungsgespräch.
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Projektbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.
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Förderung wird bevorzugt an Autor*innen aus NRW vergeben.
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Produzent*innen mit Unternehmenssitz in Deutschland sind ebenfalls antragsberechtigt.
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Nach Abschluss ist ein Sachbericht einzureichen.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Nach Beratungsgespräch wird der Zugang zum Online-Portal freigeschaltet.
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Die einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch festgelegt, in der Regel:
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Projektbeschreibung / Treatment
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Drehbuch- oder Konzeptfassung
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Kalkulation der Entwicklungskosten
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Zeit- und Maßnahmenplan
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Vita und Filmografie der Antragsteller*innen
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ggf. Nachweis über Rechteerwerb
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KONTAKT
Meike Savarin
Referentin TV / Serien / Animation – Film- und Medienstiftung NRW
📞 +49 221 260 30 312
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