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Drehbuchförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss) 🗓️ Antragsfrist: 20. November 2025 👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautorinnen mit erstem Wohnsitz in NRW sowie Produzentinnen mit
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
🗓️ Antragsfrist: 20. November 2025
👥 Antragsberechtigt: Drehbuchautorinnen mit erstem Wohnsitz in NRW sowie Produzentinnen mit Unternehmenssitz in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuchförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Entwicklung und Ausarbeitung von Drehbüchern für Kino- und Filmprojekte.
Ziel der Förderung ist es, künstlerisch wertvolle und originelle Stoffe zu ermöglichen, die zur Vielfalt der Filmkultur in Nordrhein-Westfalen beitragen.
Gefördert werden Stoffe, die das Potenzial haben, inhaltlich, erzählerisch und formal die Qualität des deutschen und europäischen Filmschaffens zu stärken.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin muss vor Antragstellung stattfinden.
IM DETAIL
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Die Förderung dient der Erstellung und Weiterentwicklung von Drehbüchern für fiktionale oder dokumentarische Kinofilme.
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Maximale Fördersumme: 20.000 €.
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Förderung kann bis zu 100 % der kalkulierten Drehbuchentwicklungskosten betragen.
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Projekte mit NRW-Bezug (z. B. Drehort, Beteiligte oder Produzent*innen) werden bevorzugt.
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Geförderte Drehbücher sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden.
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Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, aber zweckgebunden.
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Nach Abschluss ist ein Sachbericht über die Verwendung der Mittel einzureichen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung eines vollständigen Drehbuchs (inkl. Exposé, Treatment, Dialogszene)
• Weiterentwicklung bestehender Stoffe oder Drehbuchfassungen
• Dramaturgische Beratung, Stoffanalyse und Script Consulting
• Recherchen im Rahmen der Drehbuchentwicklung
• Erstellung von Pilottexten oder Serienbibeln bei kinonahen Formaten
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Antragstellung ist nur nach einem Beratungsgespräch möglich.
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Antragsteller*innen müssen entweder:
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Drehbuchautor*innen mit Wohnsitz in NRW oder
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Produzent*innen mit Sitz in Deutschland sein.
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Der Förderbetrag soll möglichst in NRW verwendet werden.
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Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich (unter Beachtung der EU-Beihilferegelungen).
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Die Förderung erfolgt nach De-minimis-Verordnung (EU).
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Kein Rechtsanspruch auf Förderung.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Nach Beratungsgespräch erfolgt die Freischaltung zur Antragstellung im Online-Portal
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Die einzureichenden Unterlagen werden individuell festgelegt, i. d. R.:
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Treatment
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Dialogszene
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ggf. Projektbeschreibung oder Exposé
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Zeitplan
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Kurze Biografie / Filmografie der Autor*in
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Angaben zum NRW-Bezug
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KONTAKT
Susanna Felgener
Referentin Drehbuch / Projektentwicklung / Vorbereitung
📞 +49 221 260 30 (TBA)
Cher Zimmerer
Referentin Development
📞 +49 221 260 30 330
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