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Drehbuchförderung (fiktional oder non-fiktional)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten (Produzentinnen) / bis zu 100 % (Autorinnen), max. 30.000 € 🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten (Produzentinnen) / bis zu 100 % (Autorinnen), max. 30.000 €
🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025)
👥 Antragsberechtigt: Autorinnen, Produzentinnen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung der nordmedia unterstützt die Entwicklung filmischer Stoffe – sowohl fiktionaler als auch non-fiktionaler Projekte – bis zur Drehbuchreife.
Ziel ist es, Autorinnen und Produzentinnen die kreative und strukturelle Ausarbeitung ihrer Stoffe zu ermöglichen, um hochwertige, kulturell relevante und wirtschaftlich tragfähige audiovisuelle Werke zu entwickeln.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen, das bei Produktionsbeginn oder Rechteverwertung zurückzuzahlen ist.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich digital über das nordmedia-Onlineportal
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Ein Beratungsgespräch ist verpflichtend, um einen Einreichcode zu erhalten
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Projekt darf nicht vor Antragseinreichung begonnen werden
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Die Förderung richtet sich nach Art. 54 AGVO (EU-Beihilferecht)
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Die Entscheidung trifft der Vergabeausschuss der nordmedia
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erstellung und Weiterentwicklung von Drehbüchern und Treatments
• Entwicklung non-fiktionaler Projektbeschreibungen (z. B. Dokumentarfilme)
• Recherchen und Fachberatung (dramaturgisch, diversitätssensibel, rechtlich)
• Übersetzungen, Lektorate und Erwerb von Stoffrechten
• Kosten für Optionen und Adaptionsrechte
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote:
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bis 90 % (bei Antrag durch Produzent*innen)
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bis 100 % (bei Antrag durch Autor*innen)
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Maximale Fördersumme: 30.000 €
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Autorenhonorare: bis 4.250 € pro Monat, maximal 6 Monate
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Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Reisekosten: nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig
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Laufzeit: Entwicklung muss spätestens 24 Monate nach letzter Auszahlung zur Produktionsförderung eingereicht werden
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Zahlungsmodus:
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60 % bei Vertragsabschluss
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30 % nach Abnahme des Ergebnisses
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10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises
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Rückzahlung:
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50 % der Erlöse (max. bis zur Fördersumme) bei Verkauf oder Verwertung
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100 % Rückzahlung bei Eigenverfilmung
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Frist: 5 Jahre nach letzter Auszahlung
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Senderzugriffsrecht: Wenn Mittel einer Rundfunkanstalt genutzt werden, erhält diese ein Erstzugriffsrecht auf die Fernsehnutzungsrechte (marktüblich vergütet)
RÜCKZAHLUNG
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Erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen
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Rückzahlung erfolgt bei Produktionsbeginn oder Rechteverwertung
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Endet nach 5 Jahren oder wird bei nachfolgender Produktionsförderung verrechnet
BESONDERHEITEN
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Kein Rechtsanspruch auf Anschlussförderung (z. B. Produktionsförderung)
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Kreative und faire Arbeitsbedingungen sowie ökologische Nachhaltigkeit werden vorausgesetzt
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Diversität und Inklusion sollen aktiv berücksichtigt werden
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Antragsteller*innen müssen den Niedersachsen-/Bremen-Bezug des Projekts nachweisen
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
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Treatment (fiktional) mit ausgearbeiteter Dialogszene
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Projektbeschreibung (non-fiktional) mit Umsetzungskonzept
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Kosten- & Finanzierungsplan
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LoI einer Produktionsfirma (bei Antrag durch Autor*innen)
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Nachweis der Stoffrechte
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Realisierungskonzept & Zeitplan
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Erklärung zu Diversität & Nachhaltigkeit
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
🌐 nordmedia.de/foerderbereiche/drehbuch-_und_stoffentwicklung
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