Infos
Drehbuchförderung für Spiel- und Kinderfilme, für die Entwicklung eines Exposes / Treatments bis hin zum Drehbuch.
Antragsberechtigt: Drehbuchautor*innen
Entscheidungssitzung am: 11.09.2025
Zu beachten:
Förderung bis zu 40.000Euro.
Eine Treatment- oder Drehbuchförderung können Autor*innen beantragen, die vor Antragstellung mindestens:
– ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben,
– oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben
– oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert
– oder mit einem*r Hersteller*in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt.
Einzureichende Dokumente:
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- Anschreiben, mit dem das Gremium persönlich begrüßt und in den Antrag eingeführt werden kann.
- Exposé/Treatment (5–12 Seiten, Zeilenabstand 1,5, Schrift Arial 12 Punkt). Die Formatvorgabe ist streng einzuhalten.
- Inhaltsangabe (1 Seite, Zeilenabstand 1,5, Schrift Arial 12 Punkt)
- Dialog-/Beispielszene (3-7 Seiten)
- Autor*innenkommentar: Eine Beschreibung weiterer Gedanken zur inhaltlichen Ausgestaltung des Stoffes und Vision zum Film, möglich auch Zielgruppenbetrachtung etc.
- Sonstige (freiwillige) Angaben wie Sichtungslinks zu relevanten bisherigen Werken, Visualisierungshilfen wie Moods, etc.
- Erklärung zu den Rechten am Treatment/ Exposé.
- Entweder als unterzeichnete Erklärung über Urheberschaft und Besitz der Verfilmungsrechte oder mind. durch eine Optionierung der Rechte bei literarischer Vorlage. Bei Rechteeinbringung des*der Hersteller*in müssen die Rechte nachgewiesen werden und dem/der Autor*in mindestens per unterzeichneter Erklärung das Recht zur Entwicklung des Stoffes in der Maßnahme eingeräumt werden.
- Rechtenachweis für literarische Vorlage
- Lebenslauf / Filmografie Autor*innen u. ggf. wichtige Auszeichnungen
- ggf. Filmografie Filmhersteller*innen
- ggf. Erklärung der Filmhersteller*innen
- Nachweis der Antragsberechtigung Autor*innen
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- ggf. Nachweis der Antragsberechtigung Filmhersteller*innen
- Mögliche Nachweise: Kinostartbestätigung eines Verleihs, Sender-/Streamerbestätigung, Einladung/Programm eines Festivals, Verlagsauskunft, IMDB-Screenshots etc.
Kontaktperson
Jule Wolff, Teamleitung, Tel.: 030 27577-426