Ferstigstellung Programmfüllende Kinofilme

KategorieFilmförderung04novGanztägigFerstigstellung Programmfüllende KinofilmeFörderebene: Regional | Summe: variiert | Antragsdeadline: 04.11.2025 AnbieterMOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-HolsteinBereichProduktion,RegieArt der ProuduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionHamburg & Schleswig-Holstein

Infos

💰 Fördersumme: individuell (erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 04. November 2025 (Beratungsgespräch spätestens 14 Tage vor Antragstellung erforderlich)

👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen und Regisseurinnen, die ihren Film selbst produzieren


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Fertigstellungsförderung der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt programmfüllende Kinofilme, die nicht aus öffentlichen Mitteln produziert wurden.

Gefördert werden abschließende Arbeiten zur Postproduktion, um Filme zur Auswertung (Kino, Festival, Vertrieb) fertigzustellen.

Die Förderung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen vergeben und soll insbesondere künstlerisch oder kulturell relevante Filme unterstützen, deren Fertigstellung für den Markteintritt entscheidend ist.


IM DETAIL

  • Art der Förderung: zinsloses, erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen.
  • Ziel: Unterstützung bei der Fertigstellung (z. B. Schnitt, Mischung, Farbkorrektur, VFX).
  • Regionaleffekt: mindestens 150 % der Fördersumme müssen in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein ausgegeben werden.
  • Die Förderung kann nicht für Projekte beantragt werden, die bereits öffentliche Produktionsförderungen erhalten haben.
  • Dreharbeiten müssen vor Antragstellung abgeschlossen sein.
  • Antragstellung erfolgt online nach Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin.
  • Auszahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten (90 % bei Vertragsabschluss, 10 % nach Abschluss und Abrechnung).


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Schnitt, Tonmischung, Farbkorrektur, VFX, Untertitelung, Barrierefreiheit

• Herstellung der finalen Kinoversion (DCP, Master, Archivkopie)

• Musik- und Tonrechte, Nachsynchronisation

• Erstellung von Festival- oder Auswertungskopien

• Technische und kreative Abschlussarbeiten für die Auswertung


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Mindestens 150 % der Fördersumme müssen in Hamburg oder Schleswig-Holstein eingesetzt werden.
  • Antragstellung nur nach verpflichtendem Beratungsgespräch (mind. 14 Tage vor Deadline).
  • Kalkulation und Finanzierungsplan müssen vollständig und realistisch sein.
  • Eigenanteil: Antragsteller*innen müssen einen angemessenen Eigenbeitrag leisten.
  • Soziale und tarifliche Standards (inkl. Mindestlohn) müssen eingehalten werden.
  • Eine barrierefreie Endfassung ist bei FFA-geförderten Projekten verpflichtend, wird aber generell empfohlen.
  • Finanzierungskosten gegenüber verbundenen Unternehmen sind nicht förderfähig.
  • Tilgung erfolgt aus Verwertungserlösen nach Rückführung der Eigenmittel, max. 50 % der Produzentenerlöse.
  • Tilgungszeitraum: mindestens 5 Jahre nach Kinostart.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Rohschnitt des Films (Sichtungslink, verfügbar bis zum Gremiumstermin)
  • Inhaltsangabe (max. 5.000 Zeichen)
  • Nachweis eines Auswertungsinteresses (z. B. Verleih, Kino, Festivalbestätigung)
  • Begründung, wie durch die beantragte Maßnahme bessere Auswertungsergebnisse erzielt werden
  • Nationales und internationales Auswertungskonzept (Zielgruppe, Festivalstrategie, Relevanz, USP)
  • Nachweis der Verfilmungs- und Auswertungsrechte (Stoff, Buch, Titel)
  • Vereinbarungen mit Koproduzent*innen (Rechteaufteilung, Finanzierungsanteile, Erlösverteilung)
  • Stab- und Besetzungsliste (inkl. steuerlich relevanter Wohnsitze)
  • Finanzierungsplan (aktueller Stand der Mittel)
  • Kostenzusammenfassung mit Regionaleffekten (HH/SH getrennt)
  • Gesamtkostenübersicht nach FFA-Kalkulationsschema (Deckblatt)


NACH DER FÖRDERZUSAGE

  • Nach Förderbewilligung erfolgt eine Wirtschaftsprüfung der Kalkulation und Schlussabrechnung.
  • Die Förderung wird nur bei Erfolg anteilig zurückgezahlt.
  • Zur Öffentlichkeitsarbeit sind Pressematerialien und Filmkopien bereitzustellen.
  • Die Deutschlandpremiere soll möglichst in Hamburg oder Schleswig-Holstein stattfinden.


KONTAKT

Stella Flicker

Talentförderung (Nachwuchs), Fertigstellung & Weiterbildung

📞 +49 40 398 37 – 235

📧 flicker@moin-filmfoerderung.de

🌐 moin-filmfoerderung.de/foerderung/foerderarten/fertigstellung

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