Festivalförderung

KategorieFestivals & Events15nov0:000:00FestivalförderungFörderebene: Regional | Summe: variiert | Antragsdeadline: wahrscheinlich 15.11.2025 AnbieterMV Filmförderung GmbHBereichDiverseArt der ProduktionSonstigeRegionMecklenburg-Vorpommern

Infos

💰 Fördersumme: variiert
🗓️ Antragsfristen: wahrscheinlich 15.11.2025 (Beratungsgespräch notwendig)
👥 Antragsberechtigt: Festivalveranstalter*in


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die MV Filmförderung unterstützt im Rahmen der Festivalförderung die Durchführung von Filmfestivals, die darauf abzielen, die Bevölkerung mit kulturell wertvollen Filmen umfassend zu versorgen. Zudem soll sie herausragende Leuchtturmprojekte mit überregionaler Bedeutung fördern und das vielfältige Filmschaffen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Region angemessen repräsentieren.


FÖRDERBEDINGUNGEN

Es ist möglich, bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. In bestimmten, gut begründeten Fällen kann auch von der Regel abgewichen werden, dass der Regionaleffekt 100 Prozent beträgt.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Filmfestivals


EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Förderanträge sind postalisch an die MV Filmförderung GmbH zu richten:

MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin


KONTAKT

📍 MV Filmförderung GmbH
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin

📧 g.eschen@mv-filmfoerderung.de
📧m.voss@mv-filmfoerderung.de

📞 49 385 / 595 87 492

🌐 https://www.mv-filmfoerderung.de/filmfoerderung/weitere-unterstuetzung/festivalfoerderung/

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