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Innovative audiovisuelle Formate
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50.000 € (max. 60 % der anerkannten Herstellungskosten, Zuschuss) 🗓️ Antragsfristen: 10. November 2025 bis 24. November 2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50.000 € (max. 60 % der anerkannten Herstellungskosten, Zuschuss)
🗓️ Antragsfristen: 10. November 2025 bis 24. November 2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
🗓️ Entscheidung: 28.01.2026
👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen und Filmemacherinnen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Förderung „Andere innovative audiovisuelle Vorhaben“ des FFF Bayern unterstützt die Produktion von Webserien, digitalen Kurzformaten und experimentellen audiovisuellen Projekten, die für nicht-lineare, digitale Auswertungswege konzipiert sind.
Ziel ist es, neue Erzählformen und Formate außerhalb klassischer TV-Strukturen zu fördern – etwa Inhalte für Streaming-Plattformen, Social Media, Mediatheken oder Mobile-Plattformen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und soll innovative Projekte ermöglichen, die unabhängig von TV-Sendern entstehen.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern
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Fristende: jeweils montags um 24:00 Uhr (laut aktueller Ausschreibung)
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Projektbeginn erst nach Antragstellung möglich
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Ein Beratungsgespräch mit der Förderreferentin wird empfohlen
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Geförderte Projekte werden in FFF-Pressemitteilungen öffentlich kommuniziert
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Produktion von Webserien oder innovativen Online-Formaten
• Audiovisuelle Projekte für digitale Plattformen, Mediatheken, VoD oder mobile Anwendungen
• Crossmediale oder transmediale Erzählformen (z. B. Social-Media-Serien, interaktive Formate)
• Formate aller Genres – fiktional, dokumentarisch, animiert oder experimentell
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Zuschuss: bis zu 60 % der Herstellungskosten, max. 50.000 €
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Bayerneffekt: Der Förderbetrag soll vollständig in Bayern ausgegeben werden
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Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Kosten
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Rückstellungen/Beistellungen: bis max. 25 % der Herstellungskosten
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Handlungskosten: bis zu 6 % der Fertigungskosten
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Gewinn: bis zu 7,5 % der Fertigungs- und Handlungskosten
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Kein Produzent*innenhonorar oder Producergage
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Mehrwertsteuer: nicht förderfähig
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Überschreitungsreserve: wird in der Regel nicht anerkannt
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Regiehonorar: max. 4 % des Gesamtbudgets, wenn Produzent*in und Regieperson identisch
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Herstellungsleitung: max. 2,7 % der Herstellungskosten
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Mehrfachfunktionen: führen zu Gagenkürzung um 20 %
FRISTEN & WEITERE REGELUNGEN
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Nachweis der Gesamtfinanzierung: innerhalb von 9 Monaten nach Förderentscheidung
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Drehbeginn: spätestens 12 Monate nach Förderempfehlung
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Premiere/Erstaufführung soll in Bayern stattfinden, wenn der FFF Hauptförderer ist
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Verwendung von KI-Tools muss dokumentiert werden (Nachweis menschlicher Kreativleistung erforderlich)
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
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Handelsregisterauszug
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Transparenzregisterauszug (freiwillig bei Antrag, verpflichtend bei Förderung)
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Beteiligungsverhältnisse (bei juristischen Personen)
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Firmenprofil / Filmografie
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Inhaltliche Konzeption (z. B. Drehbuch, Formatbeschreibung)
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Visualisierungshilfen (Moodboards, Teaser, Referenzen)
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Kalkulation (mit Bayerneffekt)
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Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Rückstellungen, Lizenzverträge, Koproduktionen etc.)
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Drehplan
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Stab- & Besetzungsliste (mit Filmografien & Verträgen)
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Autor*innenvertrag / Verfilmungsvertrag
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Wirtschaftliches Konzept (Erlösmodell, Plattformstrategie, Partner*innen)
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Marketingkonzept
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Koproduktionsverträge (falls vorhanden)
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Erklärung zur Einhaltung ökologischer Standards
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Vorläufiger CO₂-Bericht
KONTAKT
Saskia Wagner
📞 089 544 602 11
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