Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes (BKM & FFA)

KategorieFilmförderung13janGanztägigJurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes (BKM & FFA)Förderebene: Bundesweit | Summe: bis zu 150.000€ | Antragsdeadline: 13.01.2026 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichVerleihArt der ProuduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 150.000 € pro Film

🗓️ Antragsfristen: 13.01.2026 | Sitzung: 03.03.2026

👥 Antragsberechtigt: gewerbliche Verleihunternehmen; in Ausnahmefällen auch Eigenverleih durch Produzent*innen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam mit der Filmförderungsanstalt (FFA) umgesetzt.

Sie dient der Stärkung der Sichtbarkeit und Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller deutscher Filme im In- und Ausland und soll die kulturelle Vielfalt sowie die Nachhaltigkeit des Kinostandorts Deutschland fördern.


IM DETAIL

  • Gefördert wird der Verleih von programmfüllenden, künstlerisch anspruchsvollen Filmen, die den Zielen nach § 1 der Richtlinie entsprechen.

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

  • Maximalhöhe der Förderung: bis zu 150.000 € pro Film.

  • Förderfähige Filme: müssen eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen (§ 3 Abs. 3) und für eine Kinoauswertung in Deutschland bestimmt sein.

  • Der Film darf nicht bereits durch die jurybasierte Produktionsförderung des BKM, das Kuratorium junger deutscher Film oder den Deutschen Filmpreis finanziert worden sein.

  • Gefördert werden Filme mit Verleihvorkosten bis zu 600.000 €; höhere Budgets sind im Ausnahmefall möglich.

  • Der/die Verleiher*in muss sich mit einem Eigenanteil von mind. 30 % an den Herausbringungskosten beteiligen (Eigenmittel, keine Sachleistungen).

  • Der Film muss eine barrierefreie Fassung (Audiodeskription und Untertitel) bereitstellen.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Herausbringung und Bewerbung künstlerisch anspruchsvoller Filme

• Herstellung von DCPs, Trailern, Untertiteln und barrierefreien Fassungen

• Presse-, PR- und Marketingmaßnahmen (Plakate, Social Media, Eventmarketing)

• Transport-, Material- und Herstellungskosten im Rahmen der Kinoauswertung

• Maßnahmen zur kulturellen Vermittlung und Zielgruppenentwicklung


ANTRAGSTELLUNG UND VERFAHREN

  • Antragstellung: digital über das Antragstool der FFA

  • Einzureichende Unterlagen:

    • Antragsformular und Kosten-/Finanzierungsplan

    • Nachweis der BAFA-Projektbescheinigung (nach §§ 50 ff. FFG)

    • Beschreibung der geplanten Verleihmaßnahmen und Marketingstrategie

    • Nachweis der Eigenmittel (mind. 30 %)

    • Angaben zur barrierefreien Fassung

  • Antragsfrist: laut Juryterminen der FFA (bis zu vier Sitzungen jährlich)

  • Mit dem Projekt darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Ausnahmefall beantragt werden.


AUSZAHLUNG

  • Auszahlung erfolgt in Raten entsprechend dem Projektfortschritt:

    • bis zu 75 % nach Nachweis der gesicherten Finanzierung

    • 25 % Restzahlung nach Vorlage des Verwendungsnachweises und einer Ansichtskopie

  • Verwendungsnachweis: spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme

  • Schlusskostenprüfung: erfolgt durch eine/n von der FFA bestellte/n Prüferin (Kosten trägt Antragstellerin).


WEITERE BESTIMMUNGEN

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen im Inland; Kosten müssen wirtschaftlich und nachvollziehbar sein.

  • Es gilt das Vergaberecht des Bundes ab 12 Mio. € Gesamtförderung.

  • Angemessene Beschäftigungsbedingungen und tarifliche Vergütung werden vorausgesetzt.

  • Eine barrierefreie Kinofassung ist Pflicht.

  • Archivierungspflicht: Eine Kopie des Films muss binnen 12 Monaten nach Erstaufführung dem Bundesarchiv übergeben werden.


KONTAKT

Filmförderungsanstalt (FFA)

Team Jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes

📍 Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin

📧 juryfilmfoerderung@ffa.de

📞 +49 30 27577-0

🌐 www.ffa.de/projekt-verleihfoerderung.html

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