Kinoförderung

23augGanztägigKinoförderungFörderebene: Regional | Summe: max. 50% | Antragsdeadline: 23.08.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRW

Infos

💰 Fördersumme:

  • Modernisierung / Neubau von Filmtheatern: bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben (Zuschuss oder Darlehen)
  • Filmprogramme / Reihen: bis zu 20.000 € (Pauschalförderung)
  • Marketingmaßnahmen: bis zu 50 % der Ausgaben (Zuschuss)

🗓️ Antragsfristen: 23.08.2025
👥 Antragsberechtigt: Betreiberinnen von Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalterinnen von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Kinoförderung der Film- und Medienstiftung NRW stärkt den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der Kinolandschaft in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als auch kulturell anspruchsvolle Filmprogramme und innovative Präsentationsformate.

Ziel ist es, die filmische Vielfalt und kulturelle Relevanz der Kinos zu sichern und ein hochwertiges, zukunftsorientiertes Kinoangebot in NRW zu fördern.


IM DETAIL

  • Förderung wird als Zuschuss oder Darlehen vergeben.
  • Die Förderung richtet sich an Filmtheaterbetreiberinnen, Festivals, Abspielstätten und Filmveranstalterinnen.
  • Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, die einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten.
  • Der Eigenanteil der Antragsteller*innen beträgt in der Regel mindestens 50 %.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann der Eigenanteil geringer ausfallen.
  • Geförderte Maßnahmen müssen wirtschaftlich relevant sein und einen klaren NRW-Bezug aufweisen.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Modernisierung und Neubau von Filmtheatern

Technische Aufrüstung (z. B. digitale Projektion, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit)

Filmprogramme mit kulturell herausragender Qualität und einem hohen Anteil europäischer, deutscher und NRW-Filme

Filmveranstaltungen und Festivals mit besonderem filmkulturellem Profil

Innovative Marketingmaßnahmen für Filmtheater (z. B. Social-Media-Kampagnen, neue Vertriebswege)

Herstellung von Förderkopien umsatzstarker oder kulturell relevanter Filme für kleinere Orte, Mittelzentren und Filmkunstkinos


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Modernisierung / Neubau: bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben
  • Filmprogramme: Pauschalförderung bis 20.000 €
  • Filmpräsentationen / Festivals: Zuschüsse in individueller Höhe
  • Marketingmaßnahmen: Zuschuss bis 50 % der Ausgaben
  • Förderkopien: Zuschuss in individueller Höhe
  • Förderfähig sind nur Projekte, deren Finanzierung für Antragstellende wirtschaftlich erheblich ist.
  • Vorrangig berücksichtigt werden Kinos mit überdurchschnittlich hohem Anteil deutscher, europäischer und NRW-Filme.
  • Alle Fördermittel müssen so weit wie möglich in NRW verwendet werden.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Beschreibung des Projekts / der Maßnahme
  • Kalkulation der Kosten und Finanzierungsplan
  • Nachweise über Eigenmittel
  • Zeitplan und Umsetzungsbeschreibung
  • Angaben zum kulturellen Beitrag (Filmprogramm, Kooperationen etc.)
  • Ggf. technische oder architektonische Unterlagen (bei Bau- oder Modernisierungsvorhaben)


WICHTIGE HINWEISE

  • Gefördert werden ausschließlich nicht-kommerzielle oder kulturell bedeutende Maßnahmen.
  • Die Förderentscheidung trifft das Filmförderungsgremium der Film- und Medienstiftung NRW.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.


KONTAKT

📍 Film- und Medienstiftung NRW GmbH

Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf

📧 info@filmstiftung.de

📞 +49 211 930 50 – 0

🌐 filmstiftung.de/foerderung/kinos

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