💰 Fördersumme: 150.000 €
🗓️ Antragsfristen: 17.02.2026 – 04.03.2026
👥 Antragsberechtigt: Kinobetreiber*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Es werden Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes sowie zur Modernisierung und Effizienzsteigerung von hessischen Filmtheatern gefördert, wobei Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden müssen.
IM DETAIL
Antragsberechtigt sind Selbständige, Unternehmen und Körperschaften (wie beispielsweise eingetragene Vereine), die in Hessen Kinos oder andere Abspielstätten betreiben und ohne Unterstützung nicht in der Lage wären, die erforderlichen Investitionen vorzunehmen. Die laufenden Kinobetriebe müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßige Aufführungen nachweisen. Die Prosperitätsklausel ist bei der Antragsberechtigung relevant.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Rückzahlung:
• die Förderung wird als Zuschuss gewährt
Darlehen:
• Die Förderung kann grundsätzlich für Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1,5 Mio. Euro gewährt werden.
• Wenn die Gesamtkosten (für bauliche Maßnahmen, kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen) die Grenze von 1,5 Mio. Euro überschreiten, werden nur Investitionen in kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen als förderfähige Kosten anerkannt.
• Bei Investitionskosten von über 1,5 Mio. Euro für kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen ist das Vorhaben nicht förderfähig.
• Der Zuschuss beträgt höchstens 150.000 Euro der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Modernisierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Kinos in Hessen
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 harth@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 82
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