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KjdF – Stoffentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: Produktionsentwicklung Kinofilm (Talentfilm): bis zu 50.000 € (max. 95 % Förderintensität)🗓️ Antragsfristen: 12. März 2026 (bis 18 Uhr) – Beratung vor Antragstellung
Infos
💰 Fördersumme: Produktionsentwicklung Kinofilm (Talentfilm): bis zu 50.000 € (max. 95 % Förderintensität)
🗓️ Antragsfristen: 12. März 2026 (bis 18 Uhr) – Beratung vor Antragstellung dringend empfohlen
🗓️ Entscheidung: Die Entscheidung findet in der KW19 statt
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz in Deutschland – Voraussetzung: Qualifikation des Projekts als Talentfilm
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Das Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) fördert im Bereich Produktion Kurzfilm die Herstellung von künstlerisch ambitionierten Kurzfilmprojekten als Zuschuss.
Gefördert werden Kurzfilme mit klarer Festivalperspektive, die als erste oder zweite öffentlich geförderte Arbeiten von Nachwuchsfilmschaffenden entstehen.
Die Förderung richtet sich ausdrücklich auch an Autodidaktinnen und Hochschulabsolventinnen.
Ordentlich eingeschriebene Studierende sind nicht antragsberechtigt Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
TALENTSTATUS (ZENTRALE VORAUSSETZUNG)
Ein Projekt gilt als Talentfilm, wenn:
- es sich um den ersten oder zweiten öffentlich geförderten Kurzfilm handelt
- von mindestens zwei der drei Gewerke
Regie / Drehbuch / Produktion
Antragsberechtigt ist immer die Produzent*in.
Wenn eine Person bereits zwei oder mehr programmfüllende Kinofilme realisiert hat, kann für diese Person kein Talentstatus mehr geltend gemacht werden – auch nicht im Kurzfilmbereich Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
FÖRDERBARE PROJEKTE
Gefördert werden:
- Szenische, dokumentarische oder experimentelle Kurzfilme
- Kinder- und Jugendfilme
- Animationsfilme
Maximale Länge:
- Kurzfilm: bis 30 Minuten
- Animationsfilm: bis 24 Minuten
Voraussetzung ist eine realistische Festivalauswertungsperspektive Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
IM DETAIL
- Förderart: Zuschuss
- Max. Fördersumme: 40.000 €
- Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Nettoherstellungskosten
- Projektbeginn:
Dreh- oder Animationsarbeiten dürfen nicht vor Förderentscheidung beginnen - Hochschulprojekte: nicht förderfähig
- Weitere Förderungen müssen offengelegt und nachgewiesen werden
- Eine erneute Antragstellung ist nur in Ausnahmefällen und nach grundlegender Überarbeitung möglich Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (AUSZUG)
- Antragsformular mit originaler Unterschrift
- Kurze Inhaltsbeschreibung des Projektes und detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen.
- Producers Note (max. 2 Seiten)
- Directors Note (max. 2 Seiten)
- Drehbuch
- Alternativ bei Dokumentar – oder Experimentalfilmen ein aussagekräftiges Treatment
- Synopsis (max. 1 Seite)
- Jeweils Bio & komplette Filmographie der Gewerke Produktion, Regie, Drehbuch inklusive Positionen
- Handelsregisterauszug oder in Ausnahmen Gewerbenachweis der Produktionsfirma
- Stabliste
- Rechtenachweise
- Kalkulation
- Finanzierungsplan , sowie ggf. Finanzierungsnachweise
- ggf. Koproduktionsvereinbarungen
- ggf. Besetzungsliste
ANTRAGSVERFAHREN
- Digital:
Antrag als PDF (max. 20 MB) per E-Mail an
📧 antrag@kjdf.org - Postalisch:
Original unterschriebenes Antragsformular an:
Kuratorium junger deutscher Film
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden
➡️ Poststempel zählt Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
HINWEISE ZUR FÖRDERUNG
- Förderentscheidung durch eine unabhängige Jury
- Auszahlung in der Regel in drei Raten
- Prüfungsgebühr: ca. 3 % der Fördersumme (wird einbehalten)
- Fördervertrag muss spätestens 12 Monate nach Förderzusage geschlossen werden
- Nach Projektabschluss: Verwendungsnachweis + Sachbericht
- Archivkopie des Films ist spätestens 12 Monate nach Erstaufführung bereitzustellen Merkblatt Produktion Kurzfilm 2….
KONTAKT & BERATUNG
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