💰 Fördersumme: variiert
🗓️ Antragsfrist: 04.11.2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Gefördert wird die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Stärkung des Filmstandorts sowie die Förderung kreativer, gesellschaftlich relevanter und kulturell wertvoller Produktionen.
Die Förderung erfolgt als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen.
IM DETAIL
-
Anträge müssen digital über das Online-Portal der MFG eingereicht werden.
-
Nach digitaler Antragstellung ist zusätzlich ein ausgedrucktes, unterschriebenes Formular binnen fünf Werktagen nachzureichen.
-
Es gilt der protokollierte Zeitstempel des Portals (Deadline 24:00 Uhr).
-
Alle Projekte müssen einen CO₂-Fußabdruck berechnen (Green Shooting Rechner).
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Herstellung von fiktionalen und dokumentarischen Kino- oder Fernsehfilmen
• Serienformate mit klarem Bezug zu Baden-Württemberg („BW-Effekt“)
• Projekte mit kultureller, historischer oder gesellschaftlicher Relevanz
• Produktionen mit künstlerischem Anspruch und marktfähigem Potenzial
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
Kontakt
MFG Filmförderung Baden-Württemberg
📧 filmfoerderung@mfg.de
🌐 film.mfg.de/foerderungen/produktion