Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Antragsdeadline ist am 04.09.2025
Im Detail
In Nordrhein-Westfalen muss mindestens das 1,5-Fache der erhaltenen Fördersumme ausgegeben werden. Die Förderung kann bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projekts abdecken. Sie wird als zinsloses Darlehen vergeben, das nur unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt werden muss. Einnahmen aus dem geförderten Film, die an die Film- und Medienstiftung NRW zurückfließen, können für ein neues Filmprojekt genutzt werden. Für Low-Budget-Filme gelten besondere Regelungen.
Ökologische Standards für die Produktionsförderung sind einzuhalten.
Einzureichende Dokumente:
- Informationen zu einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch besprochen. Nach dem Gespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet.
Kontaktperson
Isabel Krolla, Referentin, Kino/Förderanträge, Tel. 0221-260 30-313
Martina Horbach, Referentin, Kino/Förderverträge, Tel. 0221-260 30-314
Ivana Lalovic, Referentin Dokumentarfilm, Tel. 0221-260 30-316