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Produktionsförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten (bei EU-Koproduktionen bis zu 60 %, bei „schwierigen audiovisuellen Werken“ bis zu 80 %) 🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten (bei EU-Koproduktionen bis zu 60 %, bei „schwierigen audiovisuellen Werken“ bis zu 80 %)
🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025)
👥 Antragsberechtigt: Selbständige Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsförderung der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH unterstützt die Herstellung von Kino-, Fernseh- und Streamingproduktionen aller Genres – einschließlich serieller, dokumentarischer und interaktiver Formate.
Ziel ist die Stärkung der filmischen Vielfalt, die Förderung kulturell und wirtschaftlich relevanter Filmprojekte sowie die Sicherung des Medienstandorts Niedersachsen/Bremen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen.
IM DETAIL
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Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das nordmedia-Onlineportal
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Beratungsgespräch ist verpflichtend, um den Einreichcode zu erhalten
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Anträge müssen vollständig und in deutscher Sprache eingereicht werden
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Das Projekt darf nicht vor Antragseinreichung beginnen
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Förderentscheidungen trifft der Vergabeausschuss der nordmedia
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Herstellung von Kino-, Fernseh- und Streamingproduktionen
• Serielle Formate, fiktional und non-fiktional
• Internationale und europäische Koproduktionen
• Audiovisuelle und interaktive Projekte (z. B. XR-, Web- oder Hybridformate)
• Postproduktion (in begründeten Ausnahmefällen auch separat förderfähig)
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten
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EU-Koproduktionen: bis zu 60 %
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„Schwierige Werke“ (z. B. Dokumentarfilme, Low-Budget-, Erstlings- oder Kurzfilme): bis zu 80 %
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Maximale Beihilfeintensität: in Kombination mit anderen Förderungen (z. B. BKM, DFFF) bis 100 %
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Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden
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Eigenanteil: mind. 5 % (in bar oder als rückzahlbare Mittel)
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Anerkannte Eigenleistungen: Rückstellungen, Rechte, Eigenmittelersatz durch Verleih- und Vertriebsgarantien
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Mehrwertsteuer: nur förderfähig, wenn sie nicht rückerstattungsfähig ist
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Versicherungsnachweis: Pflicht vor Auszahlung der ersten Rate
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Tarifbindung und faire Vergütung nach Branchenstandards erforderlich
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Nachhaltigkeit: ökologisch, sozial und inklusiv produzieren wird erwartet
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlung aus Verwertungserlösen anteilig zur Förderhöhe
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Tilgungsfrist: in der Regel 10 Jahre nach Erstaufführung
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Preisgelder werden nicht als Erlöse gewertet
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Nach Rückzahlung kann ein Erfolgsdarlehen beantragt werden
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Gesamtschuldnerische Haftung aller deutschen Koproduzent*innen
BESONDERHEITEN
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Förderung von Postproduktionsmaßnahmen möglich (nach Drehschluss, bei Verbesserungspotenzial)
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Premiere: soll in Niedersachsen oder Bremen stattfinden (wenn nordmedia Hauptförderer ist)
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Archivierungspflicht:
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Kopie des Films im digitalen Archiv der nordmedia (DCDM oder MXF)
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Zusätzlich Einlagerung einer Archivkopie im Bundesarchiv Filmarchiv
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Barrierefreiheit: Herstellung barrierefreier Fassungen (z. B. Untertitel, Audiodeskription) erwünscht
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Nachhaltigkeitsbericht (CO₂-Bilanz) wird empfohlen
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Online-Antragsformular (unterzeichnet im Portal hochgeladen)
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Drehbuch / Projektbeschreibung / Serienbibel
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Stab- und Besetzungsliste
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Nachweis der Rechte am Stoff
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Kalkulation (mit Regionaleffekt-Ausweisung)
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Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Kofinanzierungen, Sender- oder Verleihverträge)
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Verwertungskonzept / Marketingplan
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Ggf. Koproduktionsvertrag
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Nachweis ökologischer und sozialer Standards
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Visualisierungshilfen (Moodboard, Teaser etc.)
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Versicherungsnachweise
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Nachweis über Praktikumsangebote oder Ausbildungsplätze (sofern vorhanden)
KONTAKT
📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Expo Plaza 1, 30539 Hannover
📞 +49 (0)511 123456-0
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