Produktionsförderung

KategorieFilmförderung18dezGanztägigProduktionsförderungFörderebene: Regional | Summe: bis zu 50% der Gesamtkosten | Antragsdeadline: 18.12.2025 AnbieternordmediaBereichProduktionArt der ProuduktionDokumentarfilm,Serie,Spielfilm

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten (bei EU-Koproduktionen bis zu 60 %, bei „schwierigen audiovisuellen Werken“ bis zu 80 %)

🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025)

👥 Antragsberechtigt: Selbständige Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH unterstützt die Herstellung von Kino-, Fernseh- und Streamingproduktionen aller Genres – einschließlich serieller, dokumentarischer und interaktiver Formate.

Ziel ist die Stärkung der filmischen Vielfalt, die Förderung kulturell und wirtschaftlich relevanter Filmprojekte sowie die Sicherung des Medienstandorts Niedersachsen/Bremen.

Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen.


IM DETAIL

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das nordmedia-Onlineportal

  • Beratungsgespräch ist verpflichtend, um den Einreichcode zu erhalten

  • Anträge müssen vollständig und in deutscher Sprache eingereicht werden

  • Das Projekt darf nicht vor Antragseinreichung beginnen

  • Förderentscheidungen trifft der Vergabeausschuss der nordmedia


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Herstellung von Kino-, Fernseh- und Streamingproduktionen

Serielle Formate, fiktional und non-fiktional

Internationale und europäische Koproduktionen

Audiovisuelle und interaktive Projekte (z. B. XR-, Web- oder Hybridformate)

Postproduktion (in begründeten Ausnahmefällen auch separat förderfähig)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderquote: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten

    • EU-Koproduktionen: bis zu 60 %

    • „Schwierige Werke“ (z. B. Dokumentarfilme, Low-Budget-, Erstlings- oder Kurzfilme): bis zu 80 %

  • Maximale Beihilfeintensität: in Kombination mit anderen Förderungen (z. B. BKM, DFFF) bis 100 %

  • Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden

  • Eigenanteil: mind. 5 % (in bar oder als rückzahlbare Mittel)

  • Anerkannte Eigenleistungen: Rückstellungen, Rechte, Eigenmittelersatz durch Verleih- und Vertriebsgarantien

  • Mehrwertsteuer: nur förderfähig, wenn sie nicht rückerstattungsfähig ist

  • Versicherungsnachweis: Pflicht vor Auszahlung der ersten Rate

  • Tarifbindung und faire Vergütung nach Branchenstandards erforderlich

  • Nachhaltigkeit: ökologisch, sozial und inklusiv produzieren wird erwartet


RÜCKZAHLUNG

  • Rückzahlung aus Verwertungserlösen anteilig zur Förderhöhe

  • Tilgungsfrist: in der Regel 10 Jahre nach Erstaufführung

  • Preisgelder werden nicht als Erlöse gewertet

  • Nach Rückzahlung kann ein Erfolgsdarlehen beantragt werden

  • Gesamtschuldnerische Haftung aller deutschen Koproduzent*innen


BESONDERHEITEN

  • Förderung von Postproduktionsmaßnahmen möglich (nach Drehschluss, bei Verbesserungspotenzial)

  • Premiere: soll in Niedersachsen oder Bremen stattfinden (wenn nordmedia Hauptförderer ist)

  • Archivierungspflicht:

    • Kopie des Films im digitalen Archiv der nordmedia (DCDM oder MXF)

    • Zusätzlich Einlagerung einer Archivkopie im Bundesarchiv Filmarchiv

  • Barrierefreiheit: Herstellung barrierefreier Fassungen (z. B. Untertitel, Audiodeskription) erwünscht

  • Nachhaltigkeitsbericht (CO₂-Bilanz) wird empfohlen


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Online-Antragsformular (unterzeichnet im Portal hochgeladen)

  • Drehbuch / Projektbeschreibung / Serienbibel

  • Stab- und Besetzungsliste

  • Nachweis der Rechte am Stoff

  • Kalkulation (mit Regionaleffekt-Ausweisung)

  • Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Kofinanzierungen, Sender- oder Verleihverträge)

  • Verwertungskonzept / Marketingplan

  • Ggf. Koproduktionsvertrag

  • Nachweis ökologischer und sozialer Standards

  • Visualisierungshilfen (Moodboard, Teaser etc.)

  • Versicherungsnachweise

  • Nachweis über Praktikumsangebote oder Ausbildungsplätze (sofern vorhanden)


KONTAKT

📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH

Expo Plaza 1, 30539 Hannover

📧 info@nordmedia.de

📞 +49 (0)511 123456-0

🌐 nordmedia.de/foerderbereiche/produktion_

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