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This is a repeating event4. November 2026
Produktionsförderung (Dokumentarfilm)
Infos
Infos INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
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INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Gefördert werden bei der MOIN Produktionsförderung für Dokumentarfilme Projekte in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Antragsdeadline ist am 04.11.2025
Im Detail
Antragsgespräche sollten 14 Tage vor Einreichung geführt werden. Bei Antragsstellung ist eine ausgefüllte Diversitätserklärung beizufügen sowie die ökologisch nachhaltige Durchführung der Maßnahme zu bestätigen.
• mindestens 150 % der Fördersumme sollen in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein ausgegeben werden
• die Regionaleffekte sind getrennt nach Bundesländern auszuweisen
• die Kalkulation muss branchenüblich gegliedert sein und alle notwendigen Kostenpositionen enthalten, auch wenn diese in Form von Eigenleistungen, Beistellungen erbracht werden
• in der Kalkulation müssen die bisherigen Gesamtkosten des Projektes (inkl. Drehbuch und Projektentwicklung) abgebildet sein
– die Kosten müssen netto, d.h. ohne Mehrwertsteuer angesetzt sein
• mit den Dreharbeiten darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein
• bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage
• es gilt das Mindestlohngesetz
Einzureichende Dokumente:
- Inhaltsangabe
- Filmografie und Vita der Autor*innen sowie ein Firmenporträt der Produktionsfirma (jeweils max. einseitig)
- Autor*innenkommentar (max. einseitig)
- Produzent*innenkommentar inkl. Angaben zur Genreeinordnung und Zielgruppe (max. einseitig)
- Drehbuch bzw. bei Dokumentarfilmen eine projektbezogene Beschreibung
- Finanzierungsplan. Der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein. Bei entscheidenden Veränderungen bis zur Förderentscheidung sind die zuständigen Förderreferent*innen zu informieren
- Angaben über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel (in der Antragsdatenbank)
- einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein). Außerdem sind Effekte gesondert auszuweisen, die in anderen Bundesländern zu erbringen sind
- Angaben zu den entsprechenden Vereinbarungen mit den Koproduzent*innen mit Angaben zu den Vertragspartnern, Rechteaufteilung, Finanzierungsanteile, Zuständigkeiten sowie Erlösaufteilung (in der Antragsdatenbank)
- Stab- und Besetzungsliste für die wichtigsten Positionen inklusive Status (angefragt/bestätigt) sowie steuerlich relevanten Wohnsitz
- einseitige Angabe über die Anzahl der Drehtage sowie Informationen zu den geplanten Motiven (z.B. innen/außen, geplant/genehmigt) in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein
- max. einseitiges nationales und internationales Auswertungskonzept (inkl. Angaben zur Relevanz/Zielgruppe, Alleinstellungsmerkmal, Festivalstrategie)
- Angaben zum Status des Verleihvertrag bzw. des Vertrags mit einem Weltvertrieb unter Angaben der relevanten Vertragseckpunkte (in der digitalen Antragsdatenbank)
Kontaktperson
Katrin Mersmann, Leitung Förderung, Internationale Koproduktion, Serie, T: 49 40 398 37 – 27, E: mersmann@moin-filmfoerderung.de
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