Infos
Herstellung von künstlerisch, experimentellen Filmen wird gefördert.
Antragsberechtigt: Produzent*in (keine Student*in), die auch selbst Künstle*innen sind
Antragsdeadline: 14.10.2025
Antragsgespräche bis 30.09.2025
Zu beachten:
Es können in der Regel für Kurzfilme (bis 15 min.) bis zu 10.000 €, für mittellange Filme (16- 79 min.) bis zu 25.000 € und für Langfilme (ab 80 min.) bis zu 40.000 € gewährt werden. 20% Eigenanteil. Herstellungskosten sollten 200.000Euro nicht überschreiten. Die kumulierte Förderung soll maximal 80 % der Herstellungskosten betragen
Einzureichende Dokumente:
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- Konzept oder Exposé, Drehbuch, TReatment
- Nachweis über den Erwerb oder möglichen Erwerb (Option) der Stoffrechte,
- detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt,
- Finanzierungsplan,
- Stab – und Besetzungsliste,
- Producer‘s und director‘s notes,
- Auswertungskonzept, d.h. bestätigte Auswertungsinteressen geeigneter
- Partner*innen aus dem Kunstbereich z.B. Galerien, Museen, Kunstaustellungen,
- Gutachten, das heißt für das Projekt ist die Expertise eine*r unabhängigen
- Gutachter*in beizubringen,
- Kopie des Handelsregisterauszugs oder Anmeldung beim Finanzamt als
- Einzelunternehmen bzw. Freiberufler.
Kontaktperson
Jessica Heinrich, Leitung Backoffice, Telefon: 49 331 74387 20, E-Mail: j.heinrich@medienboard.de